Betrunken fahrrad gefahren, muss ich vor Gericht?

5 Antworten

Du hast vor knapp 3 Monaten mindestens 4 Fragen zu diesem Thema geführt, mal mit Schaden am Rad, mal mit "kommt das Jugendamt". Die Antworten genügen nicht? Dann mal eine Anwaltseite:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/promillegrenze_fahrrad

Die Promillegrenzen sowohl für Kraft- als auch für Radfahrer sind nicht im Gesetz geregelt, sondern unterliegen der Bewertung der Rechtsprechung. Richtungsweisend für die Promillegrenze der absoluten Fahruntüchtigkeit war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1986. Hier wurde erstmalig eine feste Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern gezogen: 1,5 Promille zzgl. 0,2 Promille Sicherheitszuschlag. Der Wert hat sich bis heute lediglich um 0,1 Promille reduziert, da sich der Sicherheitszuschlag, aufgrund der verbesserten Genauigkeit der Messergebnisse, um 0,1 Promille reduziert hat. Als starrer Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern gilt also 1,6 Promille.

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) kann hier erfüllt sein.

Desweiteren, viel Spaß beim Antrag auf einen Führerschein, bei der Promillegrenze ist sicherlich einiges dafür zu tun. Und ja, das Jugendamt kommt noch oder es war sogar schon da?

Hi, Du musst vor Gericht. Einen Strafbefehl gibts bei Jugendlichen nicht.

Falls Du bald vorhast einen Führerschein zu machen - ich würde Dir empfehlen zu warten, bis die Verhandlung durch ist.

Der Richter wird es entscheiden. Ich hoffe es, denn du beginnst einen Lebenswandel der Richtung Gosse führt.


IHFuMK 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 19:29

Warum Richtung gosse?

0

Niemand kann helllsehen.

Abwarten und an Erziehungsberechtigte wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Der gelbe Brief vom Staatsanwalt reicht. Die musst den Führerschein abgeben und wirst zur MPU aufgefordert. Strafzahlung nach Tagessätzen.