Betrug in USA begehen - Kann man dafür in Deutschland belangt werden?
Angenommen man betrügt jemanden online um vllt 100 dollar pro Person, aber war nie und wird nie in den USA sein, sondern wird nur in Europa bleiben bzw. reisen.
Kann man dafür in Deutschland belangt werden, wenn man Amerikaner um Geld betrügt?
6 Antworten
Da Europa nicht irgendein Loch in Indien ist, kannst du dafür sehr wohl belangt werden. Vor allem deshalb, weil die deutschen Behörden mit US-Behörden extrem gut zusammenarbeiten. Du bist nicht die erste Person, die diesen Geistesblitz hatte! :)
Es gilt § 9 StGB: die Tat ist an jedem Ort begangen an dem der Täter gehandelt hat.
Es ist demnach egal, wo die Tat ihre Wirkung entfaltet, ob in den USA oder sonstwo.
Der Bundesgerichtshof knüpft den Handlungsort iSd § 9 Abs. 1, 1. Fall StGB im Bereich der Cyber-Delikte bei einem aktivem Tun ausschließlich an den Aufenthaltsort des Täters, folglich an den Ort, an dem sich der Täter bei Vornahme der tatbestandlichen Handlung physisch befindet. Unerheblich hingegen ist demnach, wo die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet oder an welchem Standort sich der genutzte Server befindet.[1]
Zudem oben genannten kommt, dass es durchaus noch zu weiteren Konsequenzen kommen kann, beispielsweise zu punitive damages zu denen du in Abwesenheit verurteilt werden könntest. Auch wäre es möglich, dass du zwar nie in die USA direkt reisen möchtest, aber solltest du mal in den USA umsteigen oder so, gibt es da mit Garantie Probleme
Ja, du kannst wenn du US-Bürger um Geld betrügst, auch in Deutschland belangt werden. Da die US-Behörden gut mit den Deutschen Strafermittlungsbehörden arbeiten, kann man gegen dich ermitteln. Ausserdem kriegst du von der US-Seite auch sehr wahrscheinlich (ohne dass du es weisst) eine Einreisesperre und du kannst auch für eine bestimmte Zeit (wenn du in die USA willst) kein Visum einlösen.
Hi ja. Du kannst für alles was auch in Deutschland strafbar ist nach deutschem Recht bestraft werden. Egal wo Du die Tat begehst.