Betrug auf Alibaba, Klage DE nach NL?

4 Antworten

Also du willst ihn in De verklagen. Das müsste ein Gericht örtlich zuständig in De sein.

Problematisch ist hingegen, dass es eine internationale Streitigkeit ist.

Ein Ausschließlicher Gerichtsstand ist nicht ersichtlich.

Nach dem allg. Gerichtsstand muss man grds. auf den Wohnsitz des Beklagten abstellen (§§ 12, 13 ZPO). => grds. Niederlande

Als besonderer Gerichtsstand kämen z.B. § 29 ZPO in Betracht. Die streitige Verpflichtung ist hier sicherlich die Übereignung der RedBull Dosen (§ 433 I S. 1 BGB). Da dies höchstwahrscheinlich eine Schickschuld ist, ist der Erfüllungsort bei dir zuhause. D.h. über den besonderen Gerichtsstand gem. § 29 ZPO müsstest du auch in De klagen können.

Selbst wenn das Gericht unzuständig wäre, dann würde es dies nach Anhörung der Beteiligten gem. § 17a II S. 1 GVG an das zuständige Gericht verweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere Mathematik Jura

Anzeigen? Jederzeit.

Erfolg? Gleich null.

Aber vielleicht lernst Du ja daraus. Dann hat die ganze Sache wenigstens etwas positives.

du kannst in (fast) jedem land jeden verklagen.... zunächst mal musst du wissen wer es ist. Und dann ist es unterschiedlich aufwändig, oftmals aber teuer als der Wert um den es geht.

Anklagen kann nur die Staatsanwaltschaft.

Du kannst ihn aber anzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.