Lohnfortzahlung bei Feiertagen im Betriebsurlaub?
Hallo zusammen. ich bin gerade dabei eine Personalkostenplanung einer Schule zu machen. Hänge bei dem Problem, mit den Feiertagen und Urlaub. Es sind einige 450€ Kräfte und eine Teilzeitsekretärin.
Bei 450€ Kräften weiß ich, dass nur dann gezahlt werden muss wenn sie auch wirklich eingeplant wären. Bei der Teilzeitkraft bin ich überfragt und finde nur Themen für Arbeitnehmer...
So zu meiner Frage.
Kann die Sekretärin in der normalen Schulzeit in Vollzeit arbeiten und die Überstunden im "Betriebsurlaub/Ferienzeit" abgebaut werden? Und muss ein Feiertag der im Betriebsurlaub ist vergütet werden?
Danke schon mal im Vorfeld.
Nussi
1 Antwort
Eine Sekretärin in Vollzeit wird sicher nicht nach Stunden bezahlt, sondern hat ein festes Gehalt. Somit erübrigt sich die Frage, ob hier ein Feiertag vorliegt oder nicht.
450-Euro-Kräfte dürfen nicht nur danach bezahlt werden, wie sie arbeiten, sondern nach den Stunden, die sie arbeiten würden, wenn kein Feiertag wäre. So ist es auch bei einer Teilzeitkraft.
Übrigens bekommen auch 450-Euro-Leute Geld, wenn sie krank sind oder Urlaub haben.
Wie das in den S-chulen mit Urlaub/Ferien geregelt ist, kann ich nicht sagen. Dazu zäählen aber auf keinen Fall Feiertage. An Feiertagen muss kein Urlaub genommen werden, da an diesen Tagen ja nicht gearbeitet wird.
Außerdem darfst Du nicht die vollen Ferien als Urlaub ansehen, da die Lehrer und sicher auch die Sekretariatsangestellten dann schon wieder vor Ferienende in der Schule sind.
danke ist schon mal ein guter Anfang.
mit Krankheit und Urlaub ist es eingeplant. Jedoch weis ich nicht wie das ganze in anderen Schulen gehandhabt wird... die Sekretärin soll in Teilzeit mit ca 6 std. pro Tag angestellt werden. jedoch sind ja die Ferien iwie zum Ausgleich zu bringen...mit 30 Tagen Urlaub komm ich jedoch nicht dur 62 Ferientage und 14 Feiertage.... bin iwie grad hilflos :-(