Betreutes Wohnen Briefgeheimnis?
Also folgende Frage: Ich wohne seit August in einer betreuten WG das bedeutet ich wohne unter § 13,3 (falls das jemand was sagt) in einer teilbetreuten WG da meine Mutter umgezogen ist und ich in München bleiben wollte. Was mich allerdings sehr stört ist, dass ich jedes mal wenn Post für mich kommt, ich sie vor meiner Betreuerin aufmachen muss und ihr ohne Ausnahme jedes Schreiben zeigen muss. Das ist eine Regel bei uns. Jetzt zu meiner Frage, da ich finde das dies doch recht krass in meine Grundrechte eingreift. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Ich bin 21 Jahre alt und mache ganz normal meine Ausbildung momentan, ich bin also kein Sonderfall oder sonstiges. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
6 Antworten
Ich würde mal diese Info mit der Betreuerin besprechen:
https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Postkontrolle
Ich verstehe das so, dass das Briefgeheimnis nur aufgehoben werden kann, wenn man eine Gefahr für den Betreuten vermutet. Ich würde mal fragen, was die Grundlage für diese Regel in der WG ist und auf welchen Annahmen bzw. vorherigen Problemen sie fußt und in welchen Fällen (z.B. persönliche Liebesbriefe etc.) sie aufgehoben werden könnte.
Hallo,
das Briefgeheimnis gilt nur bei verschlossener Post. Niemand darf einen Brief, der ausdrücklich an Dich adressiert ist, öffnen oder den Erhalt verschweigen/unterschlagen oder sich in irgendeiner Weise Kenntnis über den Briefinhalt verschaffen.
Aber Deine Betreuerin darf bereits von Dir gelesene Post lesen. Damit kommt sie ihrer Aufgabe nach, Dich vernünftig zu betreuen. Nur so kann sie von möglichen Rechtsverstößen oder formellen Anliegen mit Handlungsbedarf erfahren. Denn, Du musst wissen, die Institution ist auf Kinder und Jugendliche eingestellt, die nicht so vernünftig sind wie Du. Dass sie hierbei keine Ausnahme machen, obwohl es in Deinem Fall möglich wäre, ist einfach ein Zeichen der Routine und der Gleichbehandlung (Du lebst ja in einer WG!).
Du wirst mit dieser Praxis leben müssen - und ich finde das auch nicht so schlimm.
Schau mal hier
Nach dem OLG Hamm darf ein Vormund die Post seines Mündels lesen, wenn dies der Schutzzweck der Vormundschaft im Einzelfall gebietet. Der Vormund darf den Briefverkehr des Mündels dann in angemessener Weise kontrollieren, wenn der Schutz des Mündels oder Dritter dies unabweislich gebietet (OLG Hamm, Urteil v. 16.04.1985, 15 W 46/85).
Was darf der Betreuer?
Ist ein Betreuer bestellt, darf er das an den Betreuten adressierte, verschlossene Schriftstück nur öffnen, wenn ihm das Öffnen der Post besonders übertragen ist und wenn der Brief erkennbar Aufgaben im Rahmen der Betreuung betrifft.
Quelle Haufe.de
Das ist eine freiwillige Regel, denn gesetzlich haben sie kein Recht dazu.
Das geht mal gar nicht! Bist du unter psychiatrischer Aufsicht? Hast du einen Betreuungsvertrag unterschrieben? Das ist wichtig, um zu wissen.
Paragraph 1896, Absatz 4, BGB:
Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
Nein ich bin nicht in psychatrischer Aufsicht einfach nur in dieser Teilbetreuten Wohngruppe. Ich kann es mir nur so erklären, da ich vor meiner Ausbildung dummer Weise etwas über meine kosten gelebt habe und nun etwas an schulden zu arbeiten habe
( allerdings alles schon mit Ratenzahlungen geklärt die laufen gerade) und man dann sozusagen sagt, dass es zur Betreuung gehört mit mir deswegen meine Post zu bearbeiten um mich zu schützen. Allerdings und das ist nur meine Einschätzung fände ich es dennoch einen zu starken Eingriff in meine Grundrechte so mal ich mich ja auch bereits darum gekümmert habe.
Man kann gesetzliche Vorgaben nicht einfach durch private Regeln außer Kraft setzen