Bestellte Ware doppelt geliefert.Muss ich sie nochmal bezahlen?

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Wenn das zweite Packet nicht bestellt wurde, brauchst du es weder zu zahlen noch zurückzuschicken. Du MUSST es aber solange ungeöffnet (das geht ja nu nicht mehr) aufbewahren bis es abgeholt wird. Es ist nicht Deine Pflicht falsch ausgelieferte Ware zurückzusenden. Das wäre Deine Arbeitszeit und Dein Geld, das ist rechtlich nicht zulässig. Da es aber geöffnet wurde ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der vorher nicht betanden hat!!! Mal ganz ... ausgedrückt :-)

Grundsätzlich gilt: Unverlangt zugestellte Ware

Man muss dem Versender eine Frist stellen (angemessen) und Rückholung verlangen.

Die Ware geht sonst eines Tages in den Besitz des Empfängers über.

Wenn ich die Ware anbreche oder nutze, entsteht eine Wertminderung der Ware. Ich kann die angebrochene Ware zurückschicken und muss einen Teil entrichten, den der Warenwert entspricht.

Wenn ich ohne Info die Ware einfach nutze, muss ich auch die Rechnung komplett zahlen.

So stehts im Bürgerlichen Gesetzbuch.


pooky  30.04.2007, 18:22

Nur eine ganz kleine Korrektur: die Ware ist bereits mit Zustellung im Besitz des Empfängers. Korrekt müsste es in der Antwort heißen: Die Ware würde in das "Eigentum" des Empfängers übergehen. Besitz = ich habe Verfügungsgewalt über eine Sache, ohne dass sie mir gehören muss, z. B. Leihgaben (...befinden sich in meinem Besitz). Eigentum = die Sache gehört mir.

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Offenbar kannst Du das Zeug doch gebrauchen, sonst wäre es nicht "von einem Familienmitglied angebrochen" worden. Also buch das ab unter "dumm gelaufen". Der erste Fehler lag ohnehin vermutlich schon bei Dir, denn Doppellieferungen bei online-Bestellungen sind oft "Klick-Fehler" (es kommt keine Bestellbestätigung, also klickt man nochmals auf "bestellen", etc.). Trotzdem konnte ich solche Doppelbestellungen (die mir auch schon passiert sind!) problemlos zurückschicken und stornieren. Aber erst mal was davon verbrauchen und dann meckern - das geht doch nicht. Das ist, als würdest Du im Restaurant erst Deinen Teller leer putzen und dann sagen, das Fleisch war zäh, die Kartoffeln roh, das Gemüse zerkocht, die Soße pampig - ich will mein Geld zurück..!


Jolly 
Beitragsersteller
 29.04.2007, 18:06

Ich will ja gar nicht nicht meckern und kann es nun mal nicht ändern, dass jemand die Sachen in gutem Glauben, das ich sie bestellt habe, geöffnet habe. Mir ging es nur um die rein rechtliche Sachlage. Ein Klickfehler war es 100%ig auch nicht.Dann wäre die Ware ja logischerweise mit der anderen gekommen bzw. kurz danach und ich hätte 2 Bestellbestätigungen erhalten.Also lag der Fehler nicht bei mir.Ich finde deine Äußerungen ziemlich unsachlich.Und der Vergleich mit dem Essen hinkt auch stark.Schade, dass ich keine klare Antwort bekommen kann.Bestellungen aufgeben kann ich auch schon länger!

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evistie  29.04.2007, 18:15
@Jolly

Du mußt nicht gleich beleidigt sein. Ich kann nicht glauben, daß Deine Frage wirklich bedeuten sollte: "Ich bin nicht schuld, also kann ich die Ware behalten und brauche sie nicht zu bezahlen - ist das rechtlich richtig so?"

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Jolly 
Beitragsersteller
 29.04.2007, 18:20
@evistie

Ok, ich schmoll nicht mehr, hörte sich aber schon heftig an, so als wäre ich zu dusselig und so.Also Frieden.:o)Meine Frage war eigentlich nur reine Neugier. Ich bin bei der Firma schon viele Jahre Stammkunde und immer super zufrieden.Mich interessierte es nur, ob man in solchem Fall zahlen muss. Bei unaufgeforderter Ware ist das ja nicht der Fall.Bloß die Rechtslage bei einer Doppellieferung würde mich interessieren.Vorm bezahlen will ich mich wirklich nicht drücken.

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evistie  29.04.2007, 18:26
@Jolly

Okay - Friede!! :-)) Und nun Juristen bitte vortreten, um die rechtliche Lage zu erläutern...!

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Jolly 
Beitragsersteller
 29.04.2007, 18:28
@evistie

Ja, wo sind die denn alle?Juristen vor! Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag evistie.

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evistie  29.04.2007, 18:49
@Jolly

Danke, Dir auch! Und eine gute neue Woche.

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Normalerweise gilt: Ein Auftrag, eine Rechnungsnummer. Also müßte von Dir noch ein weiterer Auftrag vorliegen. Du sprachst auch von Lieferschwierigkeiten. Hattest Du wegen der verspäteten Lieferung schon reklamiert gehabt? Da sind dann die sich stapelnden Auftrags-"Zettel" beim Versender wohl durcheinandergekommen, und Deine Reklamation wurde als neuer Auftrag gewertet.


Jolly 
Beitragsersteller
 29.04.2007, 19:14

Reklamiert hatte ich die verspätete Lieferung nicht,da die Firma sich selbst nach 3-4 Tagen meldete und schrieb, dass es etwas dauern würde.Bevor das Paket dann nach 14 Tagen ankam erhielt ich eine Mail in der sie sich noch mal entschuldigten und mitteilten, dass es verschickt wurde.Ich habe die ganze Zeit nichts gemacht.

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Normaler weise kann man eine Doppellieferung zurück senden. Aber leider nicht bei Tiernahrung wenn schon angebrochen. Dir ist im Prinzip der selbe Fehler passiert wie dem Händler es wurde kein Abgleich gemacht. Ok dumm gelaufen aber in deinem Fall wohl nicht so tragisch da die Produkte ja gebraucht werden.