Wenn das zweite Packet nicht bestellt wurde, brauchst du es weder zu zahlen noch zurückzuschicken. Du MUSST es aber solange ungeöffnet (das geht ja nu nicht mehr) aufbewahren bis es abgeholt wird. Es ist nicht Deine Pflicht falsch ausgelieferte Ware zurückzusenden. Das wäre Deine Arbeitszeit und Dein Geld, das ist rechtlich nicht zulässig. Da es aber geöffnet wurde ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der vorher nicht betanden hat!!! Mal ganz ... ausgedrückt :-)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.