Hallo, üblicherweise sollten in den grünen Anteile von Spinat vorhanden sein. In roten Anteile von Tomaten.

Und in den normalen ... nix :)

Daher sollten grüne,rote,orangene doch schon etwas anders schmecken.

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Grundsätzlich gilt: Unverlangt zugestellte Ware

Man muss dem Versender eine Frist stellen (angemessen) und Rückholung verlangen.

Die Ware geht sonst eines Tages in den Besitz des Empfängers über.

Wenn ich die Ware anbreche oder nutze, entsteht eine Wertminderung der Ware. Ich kann die angebrochene Ware zurückschicken und muss einen Teil entrichten, den der Warenwert entspricht.

Wenn ich ohne Info die Ware einfach nutze, muss ich auch die Rechnung komplett zahlen.

So stehts im Bürgerlichen Gesetzbuch.

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