Beschäftigunsverbot mit Urlaubstagen ausgleichen?

2 Antworten

Das Mutterscvhutzgesetz findest Du hier zum nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html

Zum Thema Lohnanspruch habe ich diesenLink gefunden:

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/lohnanspruch-beschaeftigungsverbot-schwanger/

Und wenn ich den Gesetzestext richtig gelesen habe, dann steht da nur was von "ärztlichem Beschäftigungsverbot" - wennder Arzt also eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Weiterhin muss er als Arbeitgeber besondere Fürsorge bei Deiner Beschäftigung walten lassen (z.B. keine Nachtarbeit, keine Sonn- und Feiertagsarbeit). Da steht aber nix drin, dass er Dich heimschicken muss.

Darfst Dich aber auch gerne nochmal bei der Gewerkschaft hierzu erkundigen.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Arbeitgeber darf dir durchaus ein Beschäftigungsverbot erteilen wenn es keine Möglichkeit gibt dich Schwangeren gerecht einzusetzen. Was er aber soweit ich weiß nicht darf ist das von deinen Urlaubstagen abzuziehen.