Beschäftigunsverbot mit Urlaubstagen ausgleichen?
Hallo, ich habe nach einem positiven Test erfahren, dass ich schwanger bin. Dies habe ich dann meinem Chef mitgeteilt. Er hat mich daraufhin von der Arbeit freigestellt und quasi ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bis ich die offizielle Bestätigung vom Arzt habe. Ich wollte aber gerne weiter arbeiten, das habe ich ihm auch gesagt. Ich darf aber nicht weil das zu gefährlich für das Baby sein könnte.
Jetzt möchte er bis zu dem Termin beim Frauenarzt ( der ist in 2 Wochen ) meine Urlaubstage und meine Überstunden dafür abziehen. Darf er das denn ? Ich würde doch gerne weiter arbeiten aber ich darf es einfach nicht. Darf er dann einfach bestimmen das ich zuhause bleiben soll und das die es von meinen Urlaubstagen abziehen ?
Danke für die Hilfe
2 Antworten
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Das Mutterscvhutzgesetz findest Du hier zum nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html
Zum Thema Lohnanspruch habe ich diesenLink gefunden:
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/lohnanspruch-beschaeftigungsverbot-schwanger/
Und wenn ich den Gesetzestext richtig gelesen habe, dann steht da nur was von "ärztlichem Beschäftigungsverbot" - wennder Arzt also eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
Weiterhin muss er als Arbeitgeber besondere Fürsorge bei Deiner Beschäftigung walten lassen (z.B. keine Nachtarbeit, keine Sonn- und Feiertagsarbeit). Da steht aber nix drin, dass er Dich heimschicken muss.
Darfst Dich aber auch gerne nochmal bei der Gewerkschaft hierzu erkundigen.
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Der Arbeitgeber darf dir durchaus ein Beschäftigungsverbot erteilen wenn es keine Möglichkeit gibt dich Schwangeren gerecht einzusetzen. Was er aber soweit ich weiß nicht darf ist das von deinen Urlaubstagen abzuziehen.