Beschädigter Tisch bestellt, was habe ich für Rechten?

2 Antworten

Aus der Nummer wist du nur schwer rauskommen. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung, und hast du das „Kleingedruckte“(sprich AGB) im Vertrag gelesen. Hier ein Auszug:

AGB Höffner Artikel VI Absatz 5:

—5.Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.—

Dazu schau mal hier rein:

https://www.clevermoebelkaufen.de/moebelkauf/ruecktritt-vom-kaufvertrag/moebel-kaufvertrag/

Du hättest diese Klausel streichen lassen müssen. Aber diese Seite bietet neben der im Link noch sehr viel anderes was diesbezüglich interessant ist. Fürs nächste mal. Diesmal musst du wohl einfach der Dinge harren, die da kommen sollen.

verlange dein Geld zurück


EinWoWhorn 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 22:03

Noch habe ich nichts bezahlt. Aber dieses lange warten für nichts regt bsl auf😅

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