Berufsschulpflicht obwohl 18 bin?
Hallo liebe Community,
Ich heiße Johann und bin 18 Jahre alt.
Ich habe kurz nachdem ich 18 geworden bin auf zweitem Weg den Realschulabschluss erlangt. Nach dem Abschluss habe ich direkt eine Ausbildung angefangen und möchte die jetzt aber, im ersten Lehrjahr abbrechen. Nun ist die Frage, ob das überhaupt rechtlich möglich ist? Ich habe die Ausbildung angefangen nachdem ich 18 geworden bin. Ich musste aufgrund von beendeter Hilfe des Jugendamts umziehen und so haben sich alle meine Zukunftspläne gedreht. Ich würde bis August ersteinmal irgendwo Teilzeit, oder Quereinsteigend arbeiten gehen, und dann meine Ausbildung nocheinmal beginnen.
PS: ich wohne in Sachsen, also bitte nur antworten nach den dort geltenden Vorschriften / Gesetzen.
Ich danke vielmals für jede ernstgemeinte Antwort, daher ich zurzeit echt nicht weiß was ich machen soll. :)
3 Antworten
hat mit deinem Alter nichts zu tun... bei uns gibt es 12 Jahre Schulpflicht (da zählt auch die Berufsschule dazu).
Apropos... bei uns hieß es Ar... Pardon Po zusammenkneifen und Ausbildung beenden, kommt immer besser.
also... ok ist daran nix ;-) ... Wenn du es ganz genau wissen willst und auch deine Möglichkeiten in und mit der Ausbildung abwägen möchtest, dann gibt es in deiner Berufsschule Beratungslehrer, die deinen Fall ganz genau beurteilen können. Auch bei der Agentur für Arbeit findest du da (bitte vor dem Abbruch deiner Ausbildung) Beratungsmöglichkeiten. Die brauchst du danach ja eh um Unterstützt zu werden. Vor deinem Abbruch können die mit dir eine bessere Strategie entwickeln.
Ich habe die 12 Jahre bereits hinter mir, wie gesagt Realschulabschluss auf zweitem Wege.. Heisst es jetzt es wäre "okay" wenn ich abbrechen würde?
Du bist 18 und eigenverantwortlich. Wenn Du Deine Ausbildung abbrichst, dann ist das so. § 28 SächsSchulG regelt Dauer und Ende der Schulpflicht.
Die Frage ist natürlich warum Du die Ausbildung beendest und ob das gut ist für die nahe Zukunft.
Warum das Jugendamt die Unterstützung beendet hat ist mir auch unklar. Hilfe für junge Volljährige (die man mit 18 selbst beantragen muss) geht über das 18. Lebensjahr hinaus, in der Regel bis zur Beeendigung der Ausbildung.
Auch wenn das Jugendamt die Unterstützung beendet hat, gibt es ggf. andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAB). Nur weil das Jugendamt Hilfen beendet heißt das nicht, dann man seine Ausbildung beenden sollte, wenn sie einem Spaß macht.
Wenn Du jetzt Deine Ausbildung abbrichst, unterliegst Du bis zum Beginn einer neuen Ausbildung nicht mehr der Berufsschulpflicht.