Berufsausbildungsbeihilfe Vorraussetzungen?
Hey Leute,
ich bin 26 Jahre alt und wohne alleine. Ich bin aktuell seit 4 Jahren Vollzeit tätig.
Ich habe mich entschlossen nächstes Jahr eine Ausbildung zu machen. Haber bereits eine Zusage.
Da ich während meiner Ausbildungszeit finanziell nicht klar kommen kann, möchte ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Die Dame aus der Agentur, mit der ich telefonierte meinte, dass das schwer wird, weil ich Sozialversicherungspflichtig tätig bin seit 4 Jahren. Es kommt auch auf den Gehalt vom Elternteil an, wo ich weiss, dass ich keine Unterstützung bekommen würde.
Muss ich jetzt meine Ausbildung absagen? Kennt sich da jemand aus?
2 Antworten
Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, ist bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch BAB - von der Agentur für Arbeit möglich.
Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für BAB - da kannst Du einen möglichen Anspruch berechnen lassen, musst aber das Einkommen der Eltern und deine eigene Vergütung wissen.
Es käme also zunächst einmal auf deine eigene Nettovergütung an, wäre die zu hoch, würde es auch kein BAB - geben.
Aber dann kämen ggf.die Eltern in die Pflicht, denn diese müssten dann im Regelfall bei Leistungsfähigkeit Unterhalt an dich zahlen, aber selbst wenn sie leistungsfähig wären, könnte das wegen deinem Alter zu Problemen führen.
Denn im Regelfall hat man in diesem Alter schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium.
Wenn Du also nicht zielstrebig einen Berufsabschluss oder Studium angestrebt hast und es keinen wichtigen Grund gab warum Du diesen bisher noch nicht hast, könnten sich die Eltern weigern dir Unterhalt zu zahlen.
Dann müsstest Du das im Ernstfall vor dem Familiengericht mit den Eltern klären.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir derzeit ein Unterhalt von 930 Euro zu, darauf würde dann deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen angerechnet.
Kindergeld von derzeit 250 Euro natürlich auch, aber darauf besteht ab der Vollendung des 25 Lebensjahres ja kein Anspruch mehr.
Natürlich deine Nettovergütung, wenn Du dann in Ausbildung wärst, hättest Du dein jetziges Einkommen doch gar nicht mehr.
Es sind keine 930 Euro Freibetrag, dass wäre dein derzeitiger Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern, wenn Du nicht mehr bei ihnen wohnst, sie leistungsfähig wären, keine anderen vorrangigen Ansprüche wie auf BAB - bestünden und Du selber kein Einkommen bzw. Vergütung hättest.
Würdest Du also angenommen in der Ausbildung 700 Euro Nettovergütung bekommen, also aufs Konto ausgezahlt und dann angenommen noch 300 Euro BAB - von der Agentur für Arbeit, dann würde selbst bei Leistungsfähigkeit der Eltern und Anspruch auf Unterhalt nicht mehr viel Anspruch bestehen.
Denn die Nettovergütung würde im Regelfall bis auf 100 Euro angerechnet und BAB - von angenommen 300 Euro voll.
Dann käme man angenommen auf 900 Euro anrechenbares Einkommen und die Eltern müssten dann ggf.noch 30 Euro bis zu den 930 Euro zahlen.
Okey danke dir.. Wahnsinn dann warte ich mal auf den Antrag ab. Shit ist halt, dass ich bereits eine Zusage vom Ausbildungsplatz habe und ich diese ungern absagen möchte… habe mich stark auf die Unterstützung der Bundesagentur verlassen..
Dafür gibt es doch den kostenlosen BAB - Rechner im Internet, wirst doch sicher wissen was Du dann in der Ausbildung an Bruttovergütung laut Azubivertrag bekommen wirst.
Kannst dann deine Nettovergütung durch einen Brutto / Nettorechner berechnen lassen, musst dann nur noch das Einkommen der Eltern wissen, dann kannst Du dir einen möglichen Anspruch auf BAB - berechnen lassen.
Du musst 5 Felder mit Steuerangaben machen !! So einfach ist das nicht.. was meine eltern an steuern gezahlt haben wtf woher soll ich das denn wissen? Gehaltsabrechnung?
Sofern du noch keine erste Berufsausbildung abgeschlossen hast, hast du immer noch Anspruch auf BAB. Du solltest Kontakt mit deinen Eltern aufnehmen und die sollen ein Statement formulieren, dass sie aufgrund deines Alters und der bisher gegebenen Chancen nicht mehr bereit und fähig sind Dich zu unterhalten. Das sollte ausreichen
Ich habe maximal eine Fachhochschulreife. Danach habe ich angefangen zu arbeiten. Mein Vater verdient jetzt auch nicht die Welt, sodass Er mich unterhalten kann. Aber danke für die Information :) hoffe, dass ich meine Ausbildung nicht absagen muss..
Unglaublich einfach… arbeiten und dann wenn man Hilfe möchte ist man abhängig in dem Alter auf Eltern.. super, dass Menschen, die hier geboren werden und hier aufwachsen sowas erleben müssen.. es gibt nichts komplizierteres
Ich habe dir oben geschrieben dass du wahrscheinlich nicht abhängig bist. Das ist nicht besonders kompliziert,
Nur mein Vater arbeitet. Das heisst wenn er sich weigert, bekomme ich keine Unterstützung. Da fragt man sich, wozu gibt es solche Agenturen?
Meinst du den Nettobetrag von meinem aktuellen Festjob oder von meiner monatlichen Ausbildung?
und die 930 € Freibetrag ..müssten diese dann auch abgeklärt werden oder würde man die trotzdem bekommen?