Berichtsheft / Arbeitsheft?

8 Antworten

Natürlich ist es dem Arbeitgeber gestattet, von seinen Mitarbeitenden eine Dokumentation über die Arbeit zu verlangen. In einigen Branchen und Berufen ist das sogar zwingend notwendig, zum Beispiel im medizinischen Bereich.

Es wäre sogar möglich, die Mitarbeitenden per Kamera zu überwachen, sofern sie darüber informiert werden und die Kameras nicht an "intimen" Orten wie Umkleide oder Toilette hängen. Auch diverse Methoden der digitalen Überwachung sind erlaubt, wenn den Mitarbeitenden vorher mitgeteilt wird, dass und was genau überwacht wird.

Natürlich kann der AG verlangen,das du dokumentiert was du den Tag über gegen Bezahlung gemacht hast.

Dein AG ist berechtigt, deine Arbeit zu kontrollieren und auch zu überwachen.

Selbstaufschreibung ist ein Kontrollobjekt, bei dem oft noch nicht einmal der Betriebsrat in Boot geholt werden muss.

Es erscheint aus rechtlicher Sicht unkritisch, rapport über die aufgewendete Zeit abzulegen, solange dies innerhalb der Arbeitszeit stattfindet!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Natürlich ist das erlaubt, das du Dokumentieren musst, was du alles Erledigt hast.

An jeder Öffentlichen Toilette hängt ein Blatt, wann die letzte Reinigung war. Im jedem Hausflur von Mietshäusern hängen Dokumentationen.

Jedes Krankenhaus müssen auch die Pfleger dokumentieren, was sie alles gemacht haben.

Ergo, das ist ein ganz normaler vorgang.

Es gibt auch die Fälle wo du dokumentieren musst, was du nicht geschaft/erledigt hast, damit die nächste Schicht dort ansetzen kann.

Finde ich sehr fortschrifttlich von Deinem Arbeitgeber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.