Belgischen Führerschein Voraussetzungen?

1 Antwort

Die 185-Tage-Regelung ist eine EU-Richtlinie und daher auch in Belgien gültig.

RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Artikel 7
Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung
1.   Ein Führerschein darf nur an Bewerber ausgestellt werden, die [...]
e) im Hoheitsgebiet des den Führerschein ausstellenden Mitgliedstaats ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder nachweisen können, dass sie während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten dort studiert haben.

und weiter:

Artikel 12
Ordentlicher Wohnsitz
Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen — wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Falls dein Führerschein in Deutschland entzogen wurde, kannst Du dir den Trip sparen: Auch Belgien ist inzwischen an RESPER angeschlossen.