Bekommt man nach der AGA ein „Zeugnis“?

2 Antworten

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1) Nein es gibt kein Zeugnis. Es gibt nur ein einfaches formales Blatt in deiner Akte für die Stammeinheit ob du bestanden hast und wie deine Leistung war. Dies wirst du allerdings nicht zu Gesicht bekommen, da es wie gesagt in deiner Akte ist (Verschlusssache). Der Stammeinheit ist es relativ egal wie du bestanden hast, Hauptsache bestanden und es gehen keine wichtigen Ausbildungsinhalte ab. Die Bewertung würde nur eine Rolle für einen Laufbahnwechsel während oder direkt nach der Aga spielen.

2) Die Aga gilt trotzdem als bestanden. Falls du also einen Wiedereinstieg planst, musst du diese, insofern es nicht Jahrzehnte her ist, nicht mehr wiederholen. Du steigst also als Gefreiter ein. In der zivilen Welt bringt es dir weder Vor-/ noch Nachteile, der Arbeitgeber zweifelt eventuell nur an deinem Durchhaltevermögen.

3) Natürlich werden FWDL auch befördert. Nach der Aga zum Gefreiten, nach einem halben Jahr zum OG und nach 12 Monaten zum HG. Danach ist aber Schluss, logisch, da sich der Fwd ja auch höchstens 23 Monate begrenzt. Für alles weitere muss ein Laufbahnwechsel durchgeführt werden, also wenn man dabei bleiben will. Ansonsten scheidet man halt als OG oder HG, je nach Dienstzeit aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

HeadhunterzXYZ  29.04.2020, 14:16

Laufbahnwechsel oder verlängern auf SaZ 4, dann wird man Stabsgefreiter.

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zu 1: Nein, und nein. Man bekommt einen Teilnahmenachweis auf dem die sogenannte ATN (Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer) eingetragen ist....oder man bekommt es eben nicht.... also eigentlich doch. Damit einem die Zuteilung der ATN verwehrt wird, müsste man die gesamte Rechts- und Waffenausbildung gefehlt haben ;) 
Eine Bewertung Deiner Leistungen oder Beurteilung erfolgt nicht (!).

zu 2. Nichts passiert. Sofern er die ATN zugeteilt bekommen hat, muss er diese nicht wiederholen.

zu 3. selbstverständlich - nach 3M Gefr, nach 6M OGefr und nach 12M HptGefr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung