Bekommt man mit einem Überollkäfig ein H-Kennzeichen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es gibt einen Anforderungskatalog für die Begutachtung eines Fahrzeugs zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO aus dem Jahr 2011 (abgedruckt im VkBl. 2011, Seite 258).
Unter der Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 (Aufbau/Rahmen/Karosserie/Fahrwerk) wird ausgeführt , dass nur Originalteile, Originalausführungen oder Originalersatzteile verwendet werden dürfen.
Hieraus lese ich: Der Überrollbügel muß also als Original...... gelten, damit eine Anerkennung erfolgen kann.
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Wenn du nachweisen kannst, dass dieser Überrollkäfig bereits in früheren Zeiten verbaut wurde ja. Ist es ein neues Zubehör, das es damals noch nicht gab, geht es nicht.
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werkseitig ist nicht unbedingt erforderlich, auch zeitgenössisches Tuning ist erlaubt.
Der TÜV-Süd schreibt dazu: "Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute). Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen."
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Es hängt und fällt mit dem Begriff: "zeitgenössisch". Auch die Technik entwickelt sich fort und deshalb muß dieses verwendete Teil schon so aussehen oder hergestellt sein, wie es baujahrtypisch war.
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Genau das ist der entscheidende Begriff. Entweder, das Teil stammt aus jener Zeit oder wenn es neu gefertigt wurde, muss es 1:1 zumindest optisch einem damals erhältlichen Teil entsprechen.
Neue, nicht zeitgenössische Teile werden nur bei der Technik geduldet, wenn man es nicht sieht und wenn es der Verkehrsicherheit dient.
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Wenn der Überrollbügel historisch ist, oder historisch belegt, dann ja.
Stichwort zeitgenössisches Tuning.
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"zeitgenössisches Tuning" bezieht sich in der Richtlinie nur auf Motor, bzw. auf das Fahrwerk. Einen Überrollbügel würde ich aber in den Bereich Rahmen/ Aufbau/ Karosserie einsortieren.
Der Überrollbügel muß aber in früheren Zeiten als Originalteil bereits werkseitig eingebaut worden sein. Einen Überrollbügel kann man nicht als zeitgenössisch einsortieren.