Bekommt man dafür eine Strafe?


02.08.2023, 15:16

Das ganze ist mir nicht passiert, es ist nur eine was währe wenn Frage.

8 Antworten

Das hängt davon ab, wie man die Tötung rechtlich bewertet etc.

Wenn du 149km/h gefahren wärest und du das wirklich nicht gesehen hättest, dann bekommst du keine Strafe und auch keine Teilschuld.Auch wenn du schneller gefahren bist (was je nach Bundesland unterschiedlich ist) bekommst du auch keine Strafe jedoch eine Teilschuld je nach Straßen- und Sichtverhältnissen und so.
Strafbar ist es aber auch bei höchster Geschwindigkeit nicht, wenn es von deiner Seite aus nicht vorhersehbar oder zu verhindern war. Man darf da ja schnell fahren.


HugoHustensaft  02.08.2023, 19:49

Eine Teilschuld wird es sehr wahrscheinlich aus der Betriebsgefahr des Autos geben, zumindest dann, wenn der Unfall bei Tempo 130 hätte vermieden werden können.

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ronnyarmin  02.08.2023, 16:08

Man darf nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann.

Wie schnell man fahren darf, ist keine Frage des Bundeslandes.

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alterzapp  02.08.2023, 16:20
@ronnyarmin

Doch, leider. Es ist eine Frage der Entscheidungen der jeweiligen Gerichte. Da gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Ansichten.

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HugoHustensaft  02.08.2023, 19:48
@ronnyarmin

Auf Autobahnen - und bei diesem Tempo muss das eine Autobahn sein - musst Du nur den Straßenverlauf hinreichend einsehen können.

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ronnyarmin  02.08.2023, 20:23
@alterzapp

Dass nur auf Sichtweite gefahren werden darf, ist keine Entscheidung eines Bundeslandes. Das steht in der StVO. Oder kennst du unterschiedliche Urteile, abhängig vom Bundesland, in dem sie gesprochen wurden?

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HugoHustensaft  02.08.2023, 20:27
@ronnyarmin

Nein, eben nicht - man muss nicht innerhalb der Sichtweite zum Stand kommen können, sondern darf darauf vertrauen, dass die Straße frei ist.

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HugoHustensaft  02.08.2023, 20:33
@ronnyarmin

Analoge Anwendung des § 18 Abs. 6 StVO - daher gibt es ja auch die Vorschriften zum Warndreieck und zur Warnblinkanlage (fremdes Licht im Sinne der Verordnung).

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ronnyarmin  02.08.2023, 22:01
@HugoHustensaft

Was das Sichtfahrgebot mit Warndreieck und Warnblinkanlage zu tun hat, verstehe ich nicht.

Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

In beiden genannten Fällen ist die Rede davon, Hindernisse rechtzeitig erkennen zu können. Das muß nicht durch die Reichweite des eigenen Anbblendlichtes gegeben sein, sondern kann durch die in Punkt 1 und 2 genannten Gegebenheiten der Fall sein. 'Rechtzeitig erkennbar' heißt auch hier, auf Sicht zu fahren.

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ronnyarmin  02.08.2023, 22:05
@alterzapp

Sichtweite ist immer gleich definiert: Man darf nur so schnell fahren, wie man gucken kann. Sei es durch das eigene Licht, oder durch 'HIlfsmittel' wie die Rückleuchten vorausfahrender Fahrzeuge, oder durch Strassenbeleuchtung.

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ronnyarmin  02.08.2023, 22:11
@alterzapp

In dem ersten verlinkten Urteil war der Sachverhalt der, dass angenommen wurde, dass der Fußgänger erst kurz vor dem Angeklagten auf die Fahrbahn gelaufen war, so dass dieser die Kollision nicht mehr verhindern konnte. Sowas hat nichts mit dem Sichtfahrgebot zu tun.

Im zweiten Urteil geht es um die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit. Auch das hat erstmal nichts mit den Sichtfahrgebot zu tun.

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alterzapp  02.08.2023, 22:31
@ronnyarmin

Im ersten Urteil wurde festgestellt, dass die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht zwangsläufig zur Verhinderung des Unfalls geführt hätte. Das hat nichts mit der Trunkenheit des Verunfallten zu tun. Deshalb keine Verurteilung. Das wegen der Richtgeschwindigkeit.

Im zweiten Urteil wurde der Unterschied zur normalen Straße erklärt, hierbei muss man auf Autobahnen nur auf durchschnittlich erkennbare, normale und auch noch größere Hindernisse auf Autobahnen achten. Darunter fällt halt kein festgeklebter Klimaaktivist. Dieser ist auf freier Strecke nicht erwartbar.

 …Aufgrund dieser Umstände braucht sich der Kraftfahrer auf Autobahnen auch nicht in demselben Umfang wie auf anderen Straßen, laut ständiger Rechtsprechung des BGH, auf das Vorhandensein aller möglichen Hindernisse einzustellen. Der Fahrer muss sich nur auf die unter den konkreten Verhältnissen normale, durchschnittliche Erkennbarkeit größerer Hindernisse einstellen, nicht aber auf solche, die etwa wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar wären.

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Wenn Du objektiv keine Chance hast, einen Unfall zu vermeiden - in Deiner Fallkonstellation wäre das aber nicht gegeben - dann dominiert hier das Eigenverschulden des Klimaaktivisten, da dürfte keine vorwerfbare Straftat vorliegen; gleichwohl wäre eine zivilrechtliche Teilhaftung denkbar.

Mindestens Fahrlässige Tötung! Ansonsten kommt es darauf an, was man Dir nachweisen kann und wie die Situation konkret aussieht


alterzapp  02.08.2023, 15:45

Wieso sollte das fahrlässige Tötung sein? Was ist daran fahrlässig? Keine Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wo ist da die Straftat?

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SaVer79  02.08.2023, 15:54
@alterzapp

Keine Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet nicht, dass du immer do schnell fahren darfst, wie du willst! Du hast immer so zu fahren, dass du anhalten kannst, wenn irgendwas unvorhersehbares passiert….zb ein Unfall, ein Stau etc.

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alterzapp  02.08.2023, 16:12
@SaVer79

So ein Quatsch. Es ist nicht mal fahrlässige Tötung wenn er in einer 100er Geschwindigkeitsbeschränkung viel zu schnell gefahren wäre und er dann den dort festgeklebten Aktivisten überfahren und getötet hätte. Auch das ist keine fahrlässige Tötung. Das liegt daran, dass man schon genau nachweisen müsste dass die überhöhte Geschwindigkeit zu dem Toten geführt hat und vor allem auch, dass bei richtige Geschwindigkeit dies auszuschließen gewesen wäre. Das ist keine fahrlässige Tötung und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung schon zweimal nicht.

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Du musst deine Geschwindigkeit immer an die Situation anpassen. Wenn du so schnell bist, dass du im sichtbaren Bereich nicht anhalten kannst, bist du zu schnell für die Situation. Das würde man dir auch vorwerfen, du hättest zu 100% Schuld. Wegen Leuten, die meinen überall Vollgas geben zu müssen wo keine Begrenzung vorgeschrieben ist, kommt irgendwann noch das Tempolimit🙄


fubar1871  02.08.2023, 16:39
du hättest zu 100% Schuld

Würde ich jetzt nicht sagen, da der Klimaterrorist auch eine Schuld hat, da er eine Situation erschaffen hat, welche nicht absehbar ist und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemacht hat.

Wegen Leuten, die meinen überall Vollgas geben zu müssen wo keine Begrenzung vorgeschrieben ist, kommt irgendwann noch das Tempolimit🙄

Leider hast du damit Recht.

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SpitfireMKIIFan  02.08.2023, 16:55
@fubar1871
Würde ich jetzt nicht sagen, da der Klimaterrorist auch eine Schuld hat, da er eine Situation erschaffen hat, welche nicht absehbar ist und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemacht hat.

Das ist rechtlich schon mehrfach widerlegt worden.

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JimBeammm  02.08.2023, 17:22
@fubar1871

Würde ich rein von der Logik her auch so sehen, mindestens 50/50, die Gerichte aber nicht. Zumal Klimaterroristen anscheinend ein üppiges Straftaten-Guthaben genießen.

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fubar1871  02.08.2023, 18:23
@SpitfireMKIIFan
Das ist rechtlich schon mehrfach widerlegt worden.

Dann kannst du mir ja mal ein Gerichtsurteil zeigen, in welchem ein Klimaterrorist überfahren wurde.

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