Bekomme ich trotzdem noch BAB wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe?
Wir sind beide NOCH in der Ausbildung und er ist etwa ein Jahr vor mir fertig und verdient dann richtiges Geld.
Wir wollten dann eigentlich zusammen ziehe, doch er meinte dann würde ich kein BAB mehr bekommen.
Das wäre wirklich schlecht für mich und mein Geld würde dann gerade noch so zum überleben reichen.
Meine Frage: stimmt das ?
1 Antwort
Beim BAB - darf das Einkommen deines Freundes,solange ihr nicht verheiratet seid zwar nicht zur Berechnung deines BAB - Bedarfs herangezogen werden,wenn er aber zu dir zieht verringern sich ja deine Wohnkosten,dann darfst du nur noch mit 50 % rechnen,die anderen muss er dann zuzahlen !
Gib doch einfach mal im Internet in den kostenlosen BAB - Rechner deine Werte ein und gib dann nur 50 % deiner derzeitigen Wohnkosten an,dann solltest du sehen ob und wenn ja was du weniger bekommen würdest.
Dann bleibt alles beim alten,wenn der Agentur für Arbeit bekannt ist das dein Bruder bei dir wohnt und daraufhin dein BAB - Anspruch berechnet wurde !
Derzeit zahle ich quasi auch nur 50 der Miete, da ich noch mit meinem Bruder zusammen wohne und wenn dieser auszieht würde dann mein Freund einziehen.
Also dürfte sich ja eigentlich nichts verändern. :)