Bekomme ich BAB?

2 Antworten

Die Agentur für Arbeit möchte einen Mietvertrag sehen und Du musst da gemeldet sein und wohnen.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, steht dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro im Monat zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Was hast Du denn an Brutto und was bekommst Du an Nettovergütung aufs Konto, welchen Grund hast Du denn für deinen Auszug ?

Denn das könnte unter Umständen wichtig sein, nicht für einen möglichen BAB - Anspruch, da käme es da Du bereits 18 bist nicht auf einen wichtigen Grund an, da ist nur das Einkommen deiner Eltern und deine eigene Nettovergütung relevant.

Aber wenn Du dir jetzt selbst mit dem Kindergeld keine eigene angemessene Unterkunft oder WG - Zimmer leisten kannst, dann könntest Du nur einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und da auf einem separaten Blatt Papier deine Situation erklären und um Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bitten.

Unter 25 Jahren muss es aber einen wichtigen Grund für deinen Auszug bei den Eltern geben, deshalb dann so ausführlich wie möglich deine Situation erklären und evtl.die Unterstützung vom Jugendamt in Anspruch nehmen, dass kann dir noch min.bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres hilfreich zur Seite stehen und für das Jobcenter für die Antragstellung evtl.ein Schreiben erstellen, was Du mit deinem Antrag einreichen könntest.

Damit hättest Du dann sicher bessere Chancen das der Antrag bewilligt würde, eigenes Einkommen, auch Kindergeld, evtl. BAB - und unter Umständen Unterhalt von den Eltern bei Leistungsfähigkeit würden dann natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Das "Ausbildungsgehalt" heißt Ausbildungsvergütung, und Telefonate sind bedeutungslos.

Wende Dich ggf. zunächst an das zuständige Jobcenter bzw. an das Jugendamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.