BAB beantragen trotz meiner Lebensumständen?
Hallo Leute,
ich bin 17 Jahre alt und mache derzeit eine Ausbildung als Industriemechaniker bei der Evonik. Bin im ersten Lehrjahr und da mir die Ausbildung sehr wichtig ist, will ich dies mit best möglichen Noten absolvieren. Nun gibt es ein Problem, unzwar meine Familie, die sind sehr Nachtaktiv, weil der eine oder andere spät aufsteht, wegen den unterschiedlichen Arbeitszeiten. Bei einer 7-köpfigen Familie ist auch nicht mehr zu erwarten. Ich habe bereits alles versucht, doch nichts hilft mir dabei meinen Schlaf in aller Ruhe zu nehmen. Ich wache wegen jeder Kleinigkeit auf und deshalb bin ich morgens Physisch beeinträchtigt und kann mich kaum konzentrieren. Lernen kann ich auch nicht, weil wir kaum platz/Ruhe haben in der Wohnung. Ich habe mich etwas recherchiert und überlegt mir eine Wohnung zu holen mithilfe Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Doch ob ich die Voraussetzungen erfülle weiß ich leider nicht. Meine Arbeit ist auch nur 10min entfernt aber mir geht es um das Mentale. Meine Frage wäre ob das mit (BAB) klappen würde, weil ich ausziehen möchte. PS: ich verdiene 1090,- Brutto Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :))
ich danke im Voraus
MfG
2 Antworten
BAB gibt es nur, wenn du zu weit entfernt wohnst und deine Eltern dich nicht unterstützen können. Es gibt Ausnahmen, wenn ein Verbleib im Elternhaus aus sozialen Gründen nicht möglich ist, etwas "lebendigere" Mitbewohner reichen da aber nicht aus.
Du bekommst netto wohl um die 900€ und liegst damit ohnehin schon an der Grenze des BAB-geförderten "Bedarfs" . Also mach dir bitte bewusst, dass du auch mit staatlicher Unterstützung keinesfalls eine schicke Neubauwohnung mit schalldichten Wänden bezahlen könntest.
Wenn BAB überhaupt für mehr als ein WG- oder Wohnheim-Zimmer reicht, bedeutet das meist ein Wohnklo in einem Mehrfamilienhaus voll anderer Gering- bis Garnicht-Verdiener, die sich um Nachtruhe und dergleichen noch weniger kümmern als deine Familie.
An deiner Stelle würde ich mir lieber einen ruhigen Platz zum Lernen suchen, oft finden sich Lösungen z.B. in der Firma oder der Berufsschule, in einer Bibliothek oder auch bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten. Und für nachts vielleicht Ohropax.
Alles Gute und viel Erfolg!
Für minderjährige gilt, entweder ist der Auszug durch die Ausbildung auf Grund der Entfernung notwendig, oder es liegt ein anderer schwerwiegender Grund für den Auszug vor.
Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres gelten diese Voraussetzungen nicht mehr.
Nach dem Auszug stünde dir auch das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.
Ob Du aber dann einen Anspruch auf BAB - hättest oder nicht kann man auch dann nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.