Beim Schulverweis Nachname falsch geschrieben, Verweis ungültig?
Hallo erstmal, Mein Freund hat heute einen Schulverweis erhalten, darauf ist jedoch sein Nachname falschgeschrieben. Ist der Verweis jetzt ungültig?
8 Antworten
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Wohl kaum, entscheidend ist die Absicht, die dahinter steht, und nicht die richtige Schreibweise des Namens.
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Wenn offensichtlich ist, dass du gemeint bist, wirst du keine Chance haben, bloß wegen des falschen Namens dagegen anzugehen.
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Offenbare Unrichtigkeiten schaden im deutschen Verwaltungsrecht nicht. Sofern der Verwiesene eindeutig identifizierbar bleibt, kann man das korrigieren lassen, ohne dass sich die Rechtsfolgen - auch in zeitlicher Hinsicht - ändern (§ 42 VwVfG - bzw. entsprechendes spezifisches Landesverwaltungsrecht).
Die Thematik haben wir häufig bei Steuerbescheiden, Bußgeldbescheiden etc.
http://blog.beck.de/2012/11/12/name-falsch-bussgeldbescheid-ok
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Komisch, dass es hier immer die Freunde sind. Natürlich ist der Verweis trotzdem gültig.
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Der verweis ist trotzdem gültig