Beim Schulverweis Nachname falsch geschrieben, Verweis ungültig?

8 Antworten

Wohl kaum, entscheidend ist die Absicht, die dahinter steht, und nicht die richtige Schreibweise des Namens.

Wenn offensichtlich ist, dass du gemeint bist, wirst du keine Chance haben, bloß wegen des falschen Namens dagegen anzugehen.

Offenbare Unrichtigkeiten schaden im deutschen Verwaltungsrecht nicht. Sofern der Verwiesene eindeutig identifizierbar bleibt, kann man das korrigieren lassen, ohne dass sich die Rechtsfolgen - auch in zeitlicher Hinsicht - ändern (§ 42 VwVfG - bzw. entsprechendes spezifisches Landesverwaltungsrecht).

Die Thematik haben wir häufig bei Steuerbescheiden, Bußgeldbescheiden etc.

http://blog.beck.de/2012/11/12/name-falsch-bussgeldbescheid-ok

Komisch, dass es hier immer die Freunde sind. Natürlich ist der Verweis trotzdem gültig.

Der verweis ist trotzdem gültig