Beim Bau von Eigenheim - Eigenleistungen selbst erbringen - wie?

5 Antworten

Also bei meinem Neubau hatte ich mir lediglich den Rohbau stellen und das Dach machen lassen, weil ich dabei nichts gespart hätte. Den Rest hab ich alleine gemacht. Zwischendurch kam nochmals der Prüfstatiker und hat sich auch meine selbst gemauerten nichttragenden Wände angeschaut (wegen Gleitfuge), meine Heizung und die Elektrik hab ich von einem Meisterbetrieb prüfen und abnehmen lassen. Nur Gasinstallation ist strikt verboten für Laien. Die hat der Heizi vor der Abnahme noch selbst erledigt.

Meine Sanierungsobjekte hab ich mir so ausgesucht, dass ich nie an die Statik ran musste (war am Ende Glückssache, alles sieht man vorm Kauf auch nicht), keine Änderungen von Fenster- und Türöffnungen, keine Aufstockung, kein Anbau - eben nichts, was nach Landesbaurecht genehmigungspflichtig war (ist in jedem Land extrem anders). Auf die Art hab ich sogar ein Baudenkmal eigenhändig saniert und auch der Denkmalschutz hat sich nicht daran gestört.

Heute geht das alles nicht mehr: kein Material, zu teures Material, zu schlechtes Material (nur frisches Holz z.B.), völlig überzogene neue Vorschriften usw. Hab sowieso keine Lust mehr, im Dreck zu wühlen. Bald werden Immobilien verschenkt, weil niemand mehr die Betriebskosten und / oder Grundsteuern zahlen kann. Manchmal ist es richtig schön, es bald hinter sich zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 18.05.2023, 10:58

Ja es ist die Über-Regulierung der Bauvorschriften, die einem zu Schaffen machen. Die Bauvorschriften sind derart überreguliert, dass nicht einmal mehr Bau-Ingenieure selbst vor Überraschungen sicher sind.

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Falls es demnächst mehr Volksentscheide geben sollte, muß man die Bauvorschriften als erstes alle mal knicken und gemütlich in den Eimer klopfen.

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Meine Bauherren machen alle Eigenleistung beim Rohbau und sparen somit 25.000 - 40.000 €.

Und ein sch.... Plan muss auch garnicht teuer sein.

Im Innenausbau in der Kostengruppe 300 kann man Eigenleistung erbringen.

Sprich Malerarbeiten.

Manche sind geschickt genug auch Trockenbauarbeiten im Innenausbau zu machen.

Verputzen, vergipsen usw.

Wenige können Fliesen und Parkett verlegen.

Dann in der Kostengruppe 500 im Bereich Außenbeläge.

Terrasse und Garten anlegen etc.

Das macht alles aber gerade mal vielleicht 3%-5% der Baukosten aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Experte für Küchenbau

Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 18.05.2023, 11:06

Vom Ansatzpunkt her - hast Du - bestimmte Arten von Gewerken genannt (in Kostengruppen eingeteilt), welche man nicht fremdvergibt, sondern selbst machen kann, weil

a) keine Statik

b) geringe Gefahren-Neigung

c) leicht zu erlernende Tätigkeiten

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In den statik-bezogenen Aufgaben-Bereichen, kann man also auch nur mit EIGENLEISTUNG - im Sinne von Selbst-Ausführung von Arbeiten - einkrätschen,

wenn es das jeweilige Bau-System, wie z.B. Ytong-Haus-Mauern, SI-Modular, oder ähnliche, zulässt. (https://www.youtube.com/watch?v=O9myAxg3LuM)

Unter "zulässt" versteht man also heute, dass ein vom örtlichen Bauamt nicht zu beanstandendes Bau-Verfahren zur Ausführung kommt, welches aber immer von einem Bau-Plan und Bau-Statiker überwacht wird.

Sozusagen unter der Patenschaft eines bau-vorlageberechtigten Bau-Statikers (oder Architekten) steht.

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LeWoltaire  19.05.2023, 11:43
@Gerechtigkeit2

Das hängt alles von der Bauleitererklärung ab und wer sie unterschreibt. Der Bauleiter ist für das sichere Ineinandergreifen der Einzelgewerke und Helfer zuständig. Das hat mit dem planenden Statiker und Architekten nicht so viel zu tun. Der Bauleiter gibt hier das OK und überwacht die Übereinstimmung mit der Planung. Wenn etwas auf der Baustelle passiert, was überhaupt nicht fachgerecht ist und auch nicht sicher, dann dokumentiert der Bauleiter das, und notfalls zeigt er es sogar an, wenn sich niemand daran hält. Ich würde niemals eine Bauleitererklärung unterschreiben, wenn ich wüsste, dass nur Leute auf die Baustelle kommen, die das alles selber machen wollen. Ich würde sofort die Berufsgenossenschaft einschalten und eine Baustellensichtung verlangen, um mich abzusichern. Wenn einer von denen runter fällt ist sonst der Bauleiter dran. Ohne Bauleitererklärung beim Bauamt gibt es übrigens keine Freigabe der Baugenehmigung und der Baustelle. Wir haben jedes Jahr 100.000 Unfälle auf Baustellen in Deutschland. Einige davon enden tödlich.

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 22.05.2023, 14:10
@LeWoltaire

Das ist endlich mal - ein hilfreicher Hinweis.

Der Bauleiter ist insoweit immer an eine Firma gebunden, die beauftragt wird.

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Nun stellt sich die Frage, ob man bei einem Bauvorhaben, die Gewerke nicht verschiedenen Firmen unterstellt, von welcher jede selbst einen "Gewerkebezogenen Bauleiter" bestellt.

Wobei man ggf. das Ausbaggern der Baugrube dann selbst macht ?

Sozusagen punktuell durch Rosinen-Picken eingreift.

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LeWoltaire  22.05.2023, 15:27
@Gerechtigkeit2

Das sind sogenannte Fachbauleiter. Da aber oft mehrere Gewerke gleichzeitig vorort sind und die Fachbauleiter nur ihr eigenes Gewerk im Auge haben braucht es dennoch einen Bauleiter der firmenübergreifend agiert, und die Fachbauleiter koordiniert und anweist und die Unterschrift beim Bauamt für diese Koordination leistet. Also der generelle Ansprechpartner und verantwortliche ist. Das mit der Baugrube könnte gehen. Dafür kann man sich eine Teilfreigabe beim Bauamt holen. Wenn ein Maurermeister die Fachbauleitung für den Rohbau macht, dann kann er die Unterschrift übergangsweise beim Amt leisten. Aber sobald die Fenster, Elektrik, Heizrohre und das Dach drauf kommen sind gleich fünf Gewerke gleichzeitig da... Ein Maurer ist da vielleicht überfordert.

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 31.05.2023, 19:13
@LeWoltaire

Absolut richtig !

Die Koordination aller Gewerke ist schon eine Aufgabe für sich.

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LeWoltaire  01.06.2023, 06:40
@Gerechtigkeit2

Deshalb liegen etwa 30% des Architekten Honorars bei der Koordination aller Gewerke. Und 15 % bei der gewerksbezogenen Ausschreibung, Vergabegespräche und Abrechnungsprüfung.

Nur 50% der Kosten eines Architekten liegen in der Planung.

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Außer Elektrik darfst du alles in Eigenleistung solange du dich an den Plan (Statik etc) hälst. Mauern, Dachdecken, Fliesen, Streichen... alles...Außer eben Elektrik, ausser du bist Elektrikermeister. Dann darfst du auch das in EL.


Schneeloeckchen  17.05.2023, 20:14

Elektrik darfst du auch selbermachen - wenn du dann einen Meister findest, der alles durchmisst und abnimmt. Die Versicherung will das Abnahmeprotokoll vom Meisterbetrieb sehen, keine Bestätigung, wer wann welche Dose gesetzt oder welches Kabel verlegt hat.

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thope684  17.05.2023, 20:32
@Schneeloeckchen

Ja ok. Aber ob das einer macht? Wenn du nicht grad n Kumpel hast wird das wohl eher schwer. Ich würd keine Anlage abnehmen, die ein Fachfremder montiert hat. Und ich rede ja auch nicht von SchuKo-Steckdosen, Kabel legen und Verteilerdosen setzen das kann jeder Trottel. Ich rede vom Kasten, dem Hausanschluss etc.

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Schneeloeckchen  17.05.2023, 20:47
@thope684

Jeder "Trottel", soso. Bist ja ein ganz Schlauer. Dann murks dir deinen Verteiler selbst zusammen und brenn ab mit deinem Pfusch. Elektriker ist nicht umsonst ein Lehrberuf und nur bestimmte Dinge können auch von "Trotteln" gemacht werden - außer freilich von solchen Überfliegern wie dir, die anscheinend alles können. Viel Spaß mit der Versicherung!

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thope684  17.05.2023, 21:11
@Schneeloeckchen

:D Da fühlt sich wohl einer Angesprochen. Ja iss so. Wer keine Steckdose anschließen kann, oder ein Verteiler setzen. Der braucht über "Eigenleistung" gar nicht nachdenken. Klar ist das ein Lehrberuf. Darum gehts ja. Du lernst ja aber ganz andere Sachen und viel mehr, als ne Steckdose setzen und Kabel legen und n Verteiler n paar Klemmen anzuschließen. Denn das kann jeder Trottel :D

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 19:08

Klingt gut - nur mauern ist ein Zulassungsbedürftiges - gefahrengeneigtes Handwerk, wo sich die Statik unmittelbar materialisiert. Hier dar nur der Maurer ran. Denke ich, wenn es kein Lego-Baustein-System ist.

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thope684  15.05.2023, 19:10
@Gerechtigkeit2

Alle Leute die ich kenne, die ein Massivhaus haben, haben selbst gemauert oder hatten "einen guten Freund" der mauerte.

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 19:12
@thope684

Jemand muss doch die Bau-Aufsicht führen und dem Bauamt berichten.

Das Bau-Amt benötigt im Vorfeld die Daten der verwantwortlichen Bauleiter usw. und diese Personen benötigen mind. eine Meisterprüfung im Bauhandwerk.

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thope684  15.05.2023, 19:22
@Gerechtigkeit2

Klar. Wir reden ja vom Mauerer z.B. und nicht vom Bauleiter / Architekt / Elektriker / ... Wir reden immer noch von Mauern, Malen, Fliesen, Dachdecken etc

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 19:23
@thope684

Soll heißen, man soll sich an den intellektuell niederschwelligeren "Maurer" halten, und dem dann irgendwie die Arbeit abnehmen ?

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Spann deine Verwandschaft Freunde und Bekannte ein dann Ärmel hochgekrempelt und los. 👍😜


LeWoltaire  15.05.2023, 20:22

Nein. Die muss er alle bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sonst ist er dran wenn ein Unfall passiert.

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Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 19:10

??? - Verwandschaft - ???

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