Beim aufschrauben vom pc garantieverlust?

7 Antworten

Wenn dir Shinobee eine Garantie auf das System gewährt, dann kann dieseverfallen, wenn du das Gehäuse öffnest. Näheres dazu steht in deinem Kaufvertrag oder den AGB von Shinobee. Garantie ist eine freiweillige Leistung eines Anbieters.

Davon unberührt bleibt, daß du weiter 24 Monate gesetzliche Gewährleistung auf alle Teile hast. Mittlerweile jedoch mit Beweislastumkehr.

Ebenso bieten viele Hersteller auch auf einzelne Teile unterschiedlich hohe Herstellergarantien.

Hallo 360noskope,

Ich kenne mich mit garantien nicht aus da ich nie eine hatte auf meinem pc. Wenn du dich mit pc's auskennst kannste es ruhig machen . Fals du nicht so viel Ahnung hast würde ich es lassen fals was kaputt geht beim einbauen glaub ich nicht das irgendwer dafür haftet

Durch das bloße öffnen des Gehäuses sollte die Garantie eigentlich nicht verfallen. Solange da auch nichts abgeklebt ist kannst du es eigentlich bedenkenlos öffnen und mehr Arbeitsspeicher einbauen.

Woher soll er denn dann auch wissen dass du das Gehäuse geöffnet hast.

Jedoch, solltes du jemals gebauch von der Garantie machen, tu dir den gefallen und nimm den Arbeitsspeicher wieder raus ;) Könnte sonst auffallen.


360noskope 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 07:36

Hmm oke danke

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Du verlierst die Garantie oder die Gewährleistung nicht durch das bloße Öffnen oder simple Umbauten wie die RAM-Aufrüstung. Auch wenn der Hersteller dir das sagt. Wenn allerdings klar ist, dass der PC nicht mehr funktioniert weil du daran rumgebastelt hast und dir das nachgewiesen wird, dann kannst du keine Garantieansprüche geltend machen.

Wenn du also z.B. beim Einbau mit dem Schraubendreher abrutscht und aufs Board donnerst, ist das nicht durch die Garantie gedeckt.


360noskope 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 07:39

Oke das sollte mir bei sowas nicht passieren. Und wenn icj ne zweite sata oder so einbaue ist die garantie auch net weg?

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Mal zur Erklärung:

Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und geregelt.

Garantie ist immer eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers und kann in den Bedingungen des Kaufvertrag nach seinen Dünken geregelt sein. Wenn da drin steht, das diese Garantie durch Öffnen des PCs (erkennbar an einem gebrochenem Siegel) erlischt, dann ist das so.

Die gesetzliche Gewährleistung ist aber von einer solchen Klausel im Kaufvertrag nicht betroffen.