Garantie verfällt bei öffnen des Laptops?
Ich habe mir ein Notebook gekauft. Bei dem Angebot waren 4 GB Ram + das Notebok dabei . Das einbauen des 4 GB Ram Moduls musste selber gemacht werden. Jetzt habe ich ein Problem mit meinem Lüfter und will das Gerät einschicken , aber ich habe gehört das die Garantie nach dem öffnen des Laptops verfällt. Der wichtige Punkt an der Sache ist der , dass der Ort an dem sich der Lüfter und der Ort an dem der Arbeitsspeicher sich befinden zwei verschiedene Zugriffsorte sind. D.h ganz verschiedene "öffnungen". ( bessere Erklärung siehe Bild ) Ist die Garantie nun verfallen oder nicht? Und was passiert wenn ich ihn einfach einschicke?

7 Antworten
Das Notebook steti in Deinem Eigentum, damit kannst Du nach Belieben verfahren:
§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
Garantie würde erst dann erlöschen, wenn wesentliche Teile (nicht Verschleissteile!) wie zb. das Motherboard ausgetauscht worden sind.
Alle anderen Erklärungen auch der Hersteller (!!) sind rechtlich unwirksam!
mit der Sache nach Belieben verfahren
woraus schließt du dann das?
wie zb. das Motherboard ausgetauscht worden sind
Das is richtig. Die garantie verfällt. Die gewährleistung hingegen ist 2 jahre gesetzlich festgeregelt. Das teil gehört dir und du kannst machen was immer du willst. Garantie ist freiwikkig vom hersteller und wenn dieser die bedingungen stellt das dass siegel nicht beschädigt sein darf dann ist das so. Gewährleistung hingegen hast du dennoch
Da der neue Fehler nichts mit dem Ram zu tun hat, dürfte das keine Rolle spielen.
Die Computerzeitschriften empfehlen allerdings auch, bei Ram einbau und wechsel, das eine Fachwerkstatt machen zu lassen, wegen der Gewährleistung und Garantie.
Eigentlich steht die Garantie entweder auf dem Kassenzettel oder auf der Verpackung. In diesem Zeitraum kannst du den Laptop umtauschen, egal ob etwas kaputt ist oder du ihn geöffnet hast.
Falsch. Umtausch ist reine kullanz. Garantie und gewährleistung sind auch 2paar schuhe. Siehe meine antwort
Hmm das ist eine schwierige Frage. Denn generell gilt wirklich, sollte an dem Produkt bereits selbst rum gebastelt worden sein dann verfällt die Garantie. Wo ich mich dann Frage welcher Anbieter so arschig ist und dir etwas verkauft das du selber einbauen sollst?!?
Naja...ich würde es nicht einfach so einschicken, ruf lieber vorher mal beim Anbieter an und lass dich beraten zu dem Thema. Es kann sein wenn du es einschickst das die dir dann tzd Geld berechnen, auch wenn sie am Ende sagen 'Nöööö den nehmen wir nicht!"