Beim anhalten an der rotwerdenden Ampel mit der Motorhaube auf der Haltelinie zum Stehen gekommen?
Meine Tochter fuhr während der Fahrprüfung an die gelb werdende Ampel heran und bremste ab. Als ich stand, befand sich die Haltelinie unter der Motorhaube. Der Fahrprüfer gab an, dass er sie durchfallen lassen muss, da das hiermit eine Rotfahrt gewesen sei. Da diese Aussage des Fahrprüfers falsch ist, da das Befahren oder Überfahren einer Haltelinie nur ein Bußgeld in Höhe von 10 € darstellt, überlege ich Widerspruch gegen die Fahrprüfung einzulegen. Die Fußgängerfurt sowie die Kreuzung wurden nicht beeinträchtigt, so dass ein Punkte-Tatbestand erfüllt wurde. Hat es Sinn einen Widerspruch dagegen einzulegen?
2 Antworten
Eine "Rotfahrt" war es nicht,dies hätte der Fahrlehrer verhindert,aber ein Fahrfehler .Das gesamte Fahrzeug muss vor der Haltelinie zu Stehen kommen.
Da die Linie sehr deutlich ,um einen ganzen Meter überfahren war,ist die Entscheidung nicht einmal grenzwertig oder kleinlich.
Und das genügt,um einen Prüfling durchfallen zu lassen.Allerdings wäre das nur zwingend bei einem groben Verstoß.
Aber da hilft kein Protest und man kann gegen solche Entscheidungen auch keinen Widerspruch einlegen.
Der Fahrprüfer bestimmt das Ergebnis der Prüfung.
Da kannste nicht Einspruch erheben.
Und übrigens hat der Prüfer recht ... Du kannst das nicht durchgehen lassen, wenn das ein Vergehen ist, das mit einer Geldbuße bestraft wird.
Da frage ich mich ernsthaft: Gehts noch??
Na ja du stellst die Fahrprüfung in Frage. Da gibt's meines Wissens keine Einspruchsmöglichkeit. Ansonsten müsste die Fahrt ja auch aufgezeichnet werden aus Beweisgründen.
Auch eine Ordnungswidrigkeit darf meines Erachtens in der Fahrprüfung nicht akzeptiert werden. Meiner Meinung nach hat der Fahrprüfer richtig gehandelt.
Also es ist kein Vergehen, sondern eine geringfügige OWi, die mit 10€ geahndet wird. Der Fahrfehler war"nicht an der Haltelinie gehalten. Rechtlich ist das keine Rotfahrt, die hier vorgeworfen wird! Also vorsicht mit "gehts noch"