Bei was und wann kann die geschlossenenpsychiatrie einen Beschluss beantragen wenn man zwangseingewiesen wurde?

5 Antworten

Bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn der Patient selbst nicht in der Klinik bleiben möchte. Dann darf und muss die Klinik einen richterlichen Beschluss einholen, um den Patienten gegen seinen Willen dort zu behandeln.

Kurz gesagt bei selbst oder fremdgefärdung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt kein "ab wann" weil Menschen keine Haushaltsgerät sind. Evaluierung erfolgt durch Ärzte.

Wenn du für dich oder andere eine Gefahr darstellst.