Bei Motorradverkauf ab oder ummelden.... ?
Ich will heute mein Moped verkaufen. Da ich lange ganz ohne Fahrzeug war, habe ich keine Erfahrung mit der Geschäftsabwicklung. Wie verfährt man in der Geschäftsabwicklung beim Verkauf eines angemeldeten Motorrades ?
Danke im Voraus.
4 Antworten
Meine Versicherungsvertreterin hat mich eingehend gewarnt, ein zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen.
Man kann zwar im Kaufvertrag den Zeitpunkt der Übergabe festhalten, doch hat bei einem Unfall, Ordnungswidrigkeiten oder gar einer Straftat der Verkäufer den Ärger am Hals.
Bezüglich einer Probefahrt höre ich in letzter Zeit immer mehr Fälle von gefälschten Führerscheinen und auch Diebstählen. Daher würde ich nur jemanden fahren lassen, der mir die Kaufsumme vor der Probefahrt in bar gibt. Kommt er mit dem unbeschädigten Bike zurück und kauft die Maschine nicht, bekommt er sein Geld natürlich zurück. Baut er einen Unfall, habe ich wenigstens keinen finanziellen Schaden.
Mach ne Kopie von beiden Seiten des Personalausweises des Käufers, Trag Datum und übergabeuhrzeit (!) mit ein und lass dir das unterschreiben, setz eine Frist zum abmelden mit ein (I.d.r. 2-3 Werktage)
ach ja- lass dir den gültigen Führerschein zeigen! Will er das eine oder andere nicht - nicht verkaufen!!!
ach ja: Privatverkauf ohne Gewährleistung/ Garantie und keine Rücknahme
Die meisten Fallstricke sind meines Erachtens zunächst einmal der Verkauf selbst. Benutzte einen vorgegebenen Kaufvertrag wie den aus dem Link und keinen Fresszettel um dich entsprechend rechtlich abzusichern.
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/kaufvertrag-privat-an-privat.pdf
Weiterhin ließ die Hinweise auf der ersten Seite durch.
Also lass dir den Ausweis zeigen, nicht einfach nur aufschreiben, wenn eine FE erforderlich ist, prüfe dies oder du könntest dich strafbar machen. Wenn du einen Festpreis vereinbart hast und dein Fahrzeug in Ordnung ist, bleib standhaft. Es gibt Geschichten beim Verkauf, das glaubt man nicht, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Ach ja, nur Bares ist Wahres.
Wenn du den Empfehlungen folgst und das Fahrzeug abgemeldet verkaufst vertändige trotzdem die Zulassungsstelle und die Versicherung davon. Dann ist der Verkauf amtlich....
Du meldest es vorher ab oder schraubst die Nummernschilder ab.
Niemals angemeldet mit Schildern verkaufen, ist immer Kot.