Bei erstmaligem Ladendiebstahl erwischt, welche strafen kann es geben?

4 Antworten

Dein Kumpel ist noch Heranwachsender und kann nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das liegt im Ermessen der Richter. Es werden sicherlich Sozialstunden und eventuell eine Geldstrafe. Hausverbot sollte klar sein.

§ 242 StGB Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn nicht die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige gestellt wurde, war es das für ihn, plus Hausverbot vermutlich. Daran sollte er sich dann auch halten.


bmwe63mpaket 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 17:28

Polizei wurde eingeschalten, gibt eine Anzeige, hat der Security gesagt

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Blindi56  22.07.2024, 17:33
@bmwe63mpaket

Oh, ja dann. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, oder Geldstrafe. Es handelt sich um ein Vergehen. Ersttäter kommen meist mit einer Geldstrafe davon.

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Es ist das erste Mal, dass er erwischt worden ist, sicher nicht, das erste Mal, dass er geklaut hat und er ist erwachsen. Das wird schlimm.

Mit 19 könnte es sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht werden.

Je nachdem muss er mit Sozialstunden oder einer Geldstrafe rechnen.