Bei der FFW kann man bei einem Einsatz die Schule verlassen ( in Bayern ) gilt das auch für einen Einsatz beim THW?

3 Antworten

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Nein, leider nicht.

Zumindest für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das für das THW im §3 des THW-Gesetzes geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/thw-helfrg/__3.html):

(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Während des Dienstes kann zu der von den Helferinnen und Helfern eingegangenen Verpflichtung auch die Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung gehören, soweit die zuständige Einsatz- oder Ausbildungsleitung dies anordnet. Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zu Diensten herangezogen, so sind sie für die Dauer der Dienste unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Dienste erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Dies gilt nicht für Dienste, die in nicht unerheblichem Umfang der Gemeinschaftspflege dienen. Erkundungen gelten als Dienste. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst im Technischen Hilfswerk nicht berührt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen. Die Sätze 1 bis 6 gelten für Beamtinnen und Beamte sowie Berufsrichterinnen und -richter entsprechend.
(2) Privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der DB Privat- und Firmenkundenbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend.
(3) Den Helferinnen und Helfern sind auf Antrag die ihnen durch die Ausübung des Dienstes im Technischen Hilfswerk entstandenen notwendigen baren Auslagen zu ersetzen. Beruflich selbständige Helferinnen und Helfer erhalten auf Antrag für glaubhaft gemachten Verdienstausfall eine Entschädigung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann Höchstgrenzen und pauschale Abgeltungen für die Erstattungen nach den Sätzen 1 und 2 festlegen.

Der Begriff "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" umfasst explizit auch Personen im Berufsausbildungsverhältnis - allerdings keine Schüler/innen.

Damit geht das THW-Gesetz analog zu den (meisten) Feuerwehrgesetzen der Bundesländer, denn auch dort ist jeweils nur von "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" die Rede, nicht von Schüler/innen.
Bayern ist da die große Ausnahme, da das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) tatsächlich auch ausdrücklich Schüler/innen aufführt und ihnen Rechte analog der Arbeitnehmer/innen zuspricht.

In den meisten Bundesländern und auch beim THW geht man wohl davon aus, dass die schulische Ausbildung so wichtig ist, dass es nicht die Freistellung zu einem Einsatz zulässt.
In der Praxis sieht es dann meistens so aus, dass man das Thema zuvor mit dem Rektor oder Klassenlehrer/in bespricht und dann gemeinsam festlegt, ob und wenn ja, wann man zum Einsatz ausrücken darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:56

Ich versteh die Logik dahinter nicht. Wenn einer in der FF am Dorf ist, dann dürfte er bei jedem noch so kleinen Einsatz mitfahren. Und bei dem THW, wo nur bei größeren Schadenslagen ausgerückt wird, ist das nicht der Fall.

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26Sammy112  16.09.2020, 15:38
@14905403
Wenn einer in der FF am Dorf ist, dann dürfte er bei jedem noch so kleinen Einsatz mitfahren.

Ja, aber nur in Bayern. Nicht im restlichen Deutschand.

Das "Problem" ist eben, dass für Feuerwehren und THW verschiedene Gesetze gelten. Also insgesamt 16 Landesgesetze für die Feuerwehren und eines für die Bundesanstalt THW. Und unterschiedliche Gesetze bedeutet auch unterschiedliche Menschen, die über diese Gesetze entscheiden und damit unterschiedliche Meinungen haben können. Und in der Mehrheit sind die Entscheider wohl der Meinung, dass die schulische Ausbildung vorgehen sollte.

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 16:08
@26Sammy112

Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass bei kleinen Bränden etc. ein Schüler echt nicht mit muss, dass allerdings bei Großschadenslagen passieren sollte.

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26Sammy112  16.09.2020, 16:32
@14905403

Das kommt ganz auf den Blickwinkel drauf an. Das Mindestalter für die Teilnahme an Einsätzen liegt fast überall bei 18 Jahren. Ein Schüler, der aktiv in der Einsatzabteilung einer Feuerwehr ist, der dürfte also noch ein ziemlicher Anfänger sein.

Grundsätzlich sehe ich es so, dass ein Anfänger einsatztaktisch bei jedem Einsatz (egal welcher Größe) verzichtbar ist, zumal er aufgrund seiner noch geringen Ausbildung nur sehr begrenzt einsetzbar ist.

Aus taktischer Sicht sehe ich die Teilnahme am kleinen Einsatz sogar wichtiger an als bei einem Großeinsatz. Denn bei einem kleineren Einsatz wird zumeist auch nur eine begrenzte Zahl an Einsatzkräten alarmiert, so dass es hier eher "auf jeden einzelnen" ankommt als bei einem Großbrand, zu dem mehrere Wehren mit vielen Kräften ausrücken. Zudem sind kleinere Einsätze oft weniger stressig und man kan sich als Führungskraft gezielt um den "Neuen" kümmern, ihn nach seinen Fähigkeiten einsetzen und noch etwas lernen lassen - während dafür bei großen Einsätzen meist schlicht die Zeit fehlt und die jungen Kameraden z.B. zum Straße sperren abgestellt werden, um nicht im Weg zu stehen.

Grundsätzlich bleibt aber der Grundsatz, dass ein sehr junger Kamerad mit maximal Grundausbildung (so hart es auch klingt) noch keinen allzu hohen einsatztaktische Wert hat, während seine schulische Ausbildung extrem wichtig ist, da sie die Grundlage für sein gesamtes weiteres Leben, Berufsausbildung, Gehalt und Lebensunterhalt ist. Daher schließen die meisten Gesetze wohl auch die Freistellung von Schülern für einen Einsatz aus.

Letztendlich bleibt aber immer noch die Möglichkeit, sich in einem Gespräch mit der Schule zu verständigen. Beispielsweise, dass man vor und während der Klausuren in der Schule bleibt, ansonsten aber zum Einsatz ausrückt. Mit 18 Jahren kann man sein Fehlen in der Schule ja eh selbst entschuldigen - und die meisten Lehrer stehen dem sozialen Engagement ihrer Schüler sehr positiv gegenüber.

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 16:35
@26Sammy112

Mit Großschadenslagen meinte ich Überschwemmungen, sehr große Waldbrände, Naturkatastrophen etc. Nicht einen normalen Brand. Und ich bin mir bewusst dass ein Schüler keine allzu große Wichtigkeit hat. Aber wenn es richtig große Einsätze gibt, die vielleicht einmal im Jahr passieren, dann braucht man m.M.n. alle die auch nur ein bisschen Fachwissen haben.

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26Sammy112  16.09.2020, 16:44
@14905403

Das stimmt.
Aber ganz ehrlich: Die wenigsten Schulen würden in diesem Fall dem Schüler einen Strick draus drehen bzw. seine seinen Einsatz verhindern, wenn derjenige nicht unmittelbar vor seiner Abschlussprüfung steht und als Wackelkandidat gilt.

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 16:52
@26Sammy112

Die wenigsten Rektoren, stimmt. Aber ich kenne ein paar Lehrer die auch bei einer Überschwemmung den Einsatz verhindern würden. Deswegen würde ich mir auf jeden für den Fall der Fälle was schriftliches vom Rektor geben lassen.

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26Sammy112  16.09.2020, 16:54
@14905403

Oder im Zweifel einfach ein offizielles Schreiben (ggfs. auch nachträglich) der Wehrführung an die Schule mit der Bitte, den Schüler für den Einsatz freizustellen.

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Schule geht vor! Natürlich darf man Rektor und Lehrer von seiner THW-Zugehörigkeit erzählen. Sicher haben die auch nichts dagegen wenn man mal in der letzten Stunde eher geht wenn ein Alarm ist. Da man Volljährig ist und sicher Schulpflicht schon erfüllt hat... Aber nie einfach so wegbleiben oder gehen. Auch nicht nachs bis früh morgends mit dem THW unterwegs sein und dann in der Schule einschlafen. Das mach tkeinen guten Eindruck. Wie gesagt, Schule geht vor. Man kann später noch an genug Einsätzen teilnehmen...;-)


14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 22:23

Das ist mir bewusst. Meine Frage bezog sich auf die theoretische rechtliche Situation.

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Ja. Das gilt auch fürs THW. Sind ja beides Hilfseinrichtungen. Das gilt übrigens nicht nur in Bayern.


26Sammy112  16.09.2020, 10:11

Nein, leider nicht.
Bayern ist das einzige mir bekannte Bundesland, wo die Freistellung von Schülern vom Unterricht für die Teilnahme an Einsätzen gesetzlich geregelt (bzw. erlaubt) ist. In allen (?) anderen (oder zumindest den meisten anderen) Bundesländern sind die Schüler von dieser Regelung ausgenommen.
Ebenso im THW-Gesetz, das ausdrücklich von "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" spricht und hierbei lediglich Auszubildende mit einschließt.

Davon unabhängig wird es in der Praxis natürlich häufig so gehandhabt, dass auch Schüler während des "normalen" Unterrichts zum Einsatz fahren, wenn sie die Möglichkeit (Auto oder Nähe zum Feuerwehrhaus) haben. Das ist dann aber ein Zugeständnis der Schule - ein Recht auf Freistellung hat der Schüler aber nicht.

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 06:50

Hättest du eine Quelle für diese Aussagen. Meines Wissens nach schreibt nur das Bayerische Feuerwehrgesetz etwas über das verlassen der Schule bei Einsätzen. Und dass man bei Einsätzen die Schule verlassen darf muss ja irgendwo drinstehen.

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Highlands  16.09.2020, 11:41
@14905403

Bei der Abfassung des THW-Gesetzes ist man wohl davon ausgegangen dass die Helfer mit 18 Jahren (wenn sie vollständig an Einsätzen teilnehmen dürfen) die Schule bereits abgeschlossen haben

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:41
@Highlands

Erklär mir bitte wie du als Gymnasiast mit 18 aus der Schule raus kannst mit Abi.

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Highlands  16.09.2020, 16:27
@14905403

Die Leute die das Gesetz gemacht haben sind vermutlich nicht von Gymnasiasten ausgegangen. Die meisten THWler kommen aus Handwerksberufen und haben mit 18 Jahren schon fast die Gesellenprüfung in der Tasche.

Nicht alle - aber viele

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14905403 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 16:29
@Highlands

Gut, das kann ich sogar verstehen. Ich ( Gymnasiast ) seh selber täglich wie die Warmduscher in meiner Klasse bei einem Staubkorn schon angst haben. Vermutlich nimmt man deshalb an, dass THW‘ler nicht am Gym sind.

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Highlands  16.09.2020, 17:52
@14905403

Wäre auch meine Vermutung. Ich bin selber seit über 15 Jahren beim THW und Abiturienten sind bei uns ganz dünn gesäht. Die kann man vermutlich in jedem OV an einer Hand abzählen und auf 40 Mann aus dem Handwerk oder der Industrie kommen gerade mal 2 Ingenieure

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alinchen0693  17.09.2020, 17:33
@14905403

Ups. Ok. Sorry, dass ich da ne falsche Antwort gegeben habe. Wenn es Fachleute mit praktischer Erfahrung schreiben, dass es nicht geht, dann wird das so sein. Ich dachte für Feuerwehr und THW gäbe es die gleichen Rechte. Wieder um eine Erfahrung reicher. Ich dachte eben nur, weil bei mir jemand in der Klasse war, der immer zu Feuerwehreinsätzen gegangen ist. Aber so im Nachhinein gedacht war der so drauf, dsss er nur Schule schwänzen wollte. Und im Einsatz war der dann nie, sondern ist einfach heim (ist mal rausgekommen nachdem ich jemanden ais seiner Feuerwehr gefragt habe)

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