Bei Autos soll es ja erlaubt sein, sie nach einem Jahr Nutzung steuerfrei verkaufen zu können. Geht dies auch bei Motorrädern?

2 Antworten

Die Haltedauer vom einem Jahr betrifft die Einkommensteuer, genauer das private Veräußerungsgeschäft.

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor wenn Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft werden und du kein Unternehmer bist. Dies gilt natürlich auch bei Motorrädern.

Dieses hat aber nur eine Auswirkung wenn der Gewinn über der Freigrenze von 600€ liegt.

Gewinn=Verkaufserlös - sämtliche Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Vorgang stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Wenn du bei dem Verkauf keinen Gewinn erzielst, darfst du es auch nach zwei Tagen steuerfrei verkaufen. Es sei denn, du bist Unternehmer, dann musst du natürlich die MwSt abführen.


Felix856 
Fragesteller
 16.10.2023, 06:37

Und was sagt man dann der Bank, falls man das Geld einzahlen will? "Ich habe einen Privatverkauf mit weniger als 2000 Euro Gewinn"? Reicht das schon?

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