Behindertenausweis mit einem Ohr taub?
Hallo ich bin mit dem rechten Ohr zu 100% taub. Denkt ihr das ich damit einen Anspruch auf einen Behindertenausweis hätte ?
8 Antworten
Du kannst zumindest einen Grad der Behinderung bekommen. Ob der dann zu einem Behindertenausweis führt, ergibt sich aus der Höhe des GdB.
Meines Wissens wäre das ein GdB von 20%.
Einen Behindertenausweis gibts da noch nicht.
wird wahrscheinlich nicht gehn, weil ist ja immer noch gehör auf dem anderen ohr, man kann auch klagen aber dann wird das gericht die klage abweisen, der nachteil wäre dann, dass es denn so festgelegt wird, dass kein behindertenausweis ausgestellt wird, vor gericht müsste man die klage dann noch rechtzeitig zurückziehen aber dass ist dann immer mit kosten verbunden. am besten wäre von einem ohrenarzt eine bescheinigung über die taubheit ausstellen zu lassen und dann damit bei der zuständigen behörde einen antrag für den behindertenausweis zu stellen, mehr als nur ablehnen können die ja nicht, zumindest gibts dann aber eine anerkennen für einen geringeren grad der behinderung, vielleicht 20% und dann kann man irgendwann später immer noch einen antrag stellen um einen höheren grad der behinderung anerkennen zu lassen, vielleicht gibts auch irgendwo auch schon vorteile wegen den 20%.
Kann gut sein. Wissen tue ich das nicht. Ich würde mich da mal bei deinem zuständigen Versorgungsamt erkundigen. Wenn du noch andere Erkrankungen wie Asthma oder sowas hast, dann spielt das auch eine Rolle beider Berechnung des GdB. Den Behinderten bzw Schwerbehindertenausweis bekommt man erst ab einem GdB von 50 und mehr. Darunter hast du in erster Linie einen höheren Steuerfreibetrag.
Danke erstmal für deine Hilfe :)
Asthma habe ich auch dazu hatte ich noch einen Bandscheibenvorfall dann 3 mal einen hexenschuss .. würd das keine rolle spielen
Hallo Pe1inShn,
wenn Du bei Google "berechnung gdb hörverlust" eingibst, bekommst Du unter anderem folgenden Beitrag angezeigt:
http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
hier wird Dir gezeigt, wie ein eventueller GdB aufgrund einer Hörbeeinträchtigung errechnet wird. Die Gesetztes- bzw. Verordnungstexte dazu findest Du unter https://www.schwerhoerigenforum.de/download/Versorgunsmedizinische_Grundsaetze.pdf ab Seite 23.
Oder Du gehst auf die Seite https://www.schwerhoerigenforum.de/viscacha/docs.php?id=21 und trägst dort die Zahlen aus Deiner letzten Messung vom HNO-Arzt ein und erhältst direkt eine Zahl. Rein rechtlich ist dies jedoch nur ein Hinweis und keine Garantie auf die Ausstellung eines Behindertenausweis.
Viele Grüße
TobiasTM