behinderten parkplatz halten?
darf ich für 5 min am behinderten parkplatz halten auch wenn ich im auto bleibe?
10 Antworten
Bei 5 Minuten hälst du nicht mehr, sondern parkst. Parken ist auf einem Behindertenparkplatz nur dann erlaubt, wenn ein entsprechender Parkausweis vorhanden ist. Hast du also selber eine Behinderung und den entsprechenden Ausweis, dann darfst du selbstverständlich auf einem solchen Parkplatz parken.
Als Nicht-behinderte Person hast du keinen Parkausweis, der dich berechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu parken, somit darfst du dort selbstverständlich auch nicht parken. Tust du es trotzdem, begehst du einen Verstoß gegen die StVO!
Bei 5 Minuten ist es ja kein "halten" mehr, sondern parken, und das ist ohne entsprechenden Ausweis nicht erlaubt.
Alles was über 3 min ist , ist schon parken.
Bis 3 min ist halten !
Du wirst garantiert angesprochen wenn das zum Beispiel die Polizei sieht. Die sagen dann das du bitte fahren sollst.
Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen hat man ohne entsprechender Berechtigung weder zu halten noch zu parken.
Nein .