Begriffsklärung?
Hallo kann mir jemand die folgenden Begriffe einmal erklären? Ich habe keine Ahnung, was damit gemeint ist. betriebsinterne Strukturen/Betriebsaufbau/Hierarchie/Abteilungen, Formen betrieblicher Mitbestimmung (Betriebsrat) Kann mir jemand diese Begriffe erklären?
2 Antworten
- Strukturen beschreibt die Anordnung von Teilen eines ganzen zueinandern. Betreibsinterne Sturkturen beschreibt die Stuerung von Abläufen
- Eine Hirarchie ist der Aufbau einer Ordnung von oben nach unten. Kopf der Hirarchie ist zb. der Geschäftsführer, ihm in der Hirarchie untergeordnet sind zb. seine Abteilungsleiter, denen wiederum untergeordnet sind die Arbeiter
- Abteilungen sind die Aufteilungen von Arbeits- oder Geschäftsfeldern. Zb. Personalabteilung, Abteilung Rechnungswesen, Abteilung Logistik, Abteilung Vertrieb usw. Oder auch Abteilung einzelner Geschäftsfelder. Wenn eine Firma zb. Vertrieb und Service anbietet, können diese beiden Geschäftsfelder in Abteilungen aufgeteilt sein.
- Formen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat sind:
- Informations- und Beratungsrechte
- Anhörungsrecht
- Zustimmungsverweigerung
- erzwingbare Mitbestimmung
siehe dazu § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)
Kurz gegoogelt, schon gefunden. Anhand eines Organigramms lässt sich die Struktur eines Unternehmens übersichtlich darstellen.
Die Hierarchie wird hier von oben nach unten dargestellt. Also Vorstand (Chefetage) ganz oben, dann die Firmenstruktur nach Betätigungsfeldern dargestellt (Finanzen, Produktion, Marketing) und dadrunter entsprechend die tatsächlichen Firmen-Abteilungen.
In den meisten Fällen werden Betriebsräte nicht in der Firmenstruktur dargestellt, da es sich bei eintsprechend großen Firmen um ein gesetzliches notwendiges Übel handelt (aus Sicht der Firmenleitung). Der Betriebsrat nimmt ja die Interessen der Arbeitnehmer wahr und bildet sowas wie die "Opposition" in einer Firma. Die meisten Firmen-Organigramme stellen aber nur die "Regierung" mit seinen "Ministerien" dar.
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates kannst Du bei Wikipedia nachlesen:
Die Allgemeinen Aufgaben sind geregelt in § 80 BetrVG. Der Betriebsrat hat sich der Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer zu beantragen und deren Anregungen aufzugreifen.
Er hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen eingehalten werden, er hat Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
Besonders hat sich der Betriebsrat um benachteiligte Arbeitnehmer zu kümmern und die Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer zu fördern sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzutreiben.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehört schließlich, die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten. Dazu bestellt er einen Wahlvorstand, der die Wahl durchführt.
Seit 1. Juli 2008 gestattet § 2 Abs. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes die Erörterung von beteiligungspflichtigen Rechtsfragen zwischen Betriebsrat und betroffenen Arbeitnehmern.