Begleitperson (Autofahrt) muss Elternteil sein?
Mit 17 darf man ja nur mit Begleitpersonen, die über 18 sind Autofahren. Müssen das Eltern sein, oder kann das jede beliebige Person, die über 18 ist sein?
6 Antworten
Es muss kein Elternteil sein. Aber derjenige muss mindestens 5 Jahre den Führerschein haben, keinen Punkt in Flensburg und ich glaube 30 Jahre alt sein. Und er muss als Begleitperson eingetragen sein.
Bei jeder Fahrt eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
(Auszug aus https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/)
Beliebige Person. Braucht ihren Führerschein mindestens 5 Jahre und muss eingetragen sein auf deinem Fahrausweis
Phu, ich glaub du musst nur deren Führerschein mitnehmen, ob das ganze begrenzt ist weis ich nicht. Aber es gehen schon etwas mehr Leute, irgendwann geht halt der Platz auf dem Dokument aus
Kann jede beliebige Person sein.
Diese Person darf sich aber nicht mehr in der Probezeit befinden und muss, glaube ich, auch über 21 Jahre sein.
Tatsächlich mindestens 30 :)
muss 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Und: Mehr als ein Punkt in Flensburg ist nicht erlaubt.
Das kann JEDE Person sein, zum Beispiel auch ich.
Wichtiger sind die anderen Kriterien hinsichtlich Punkte und Alter und co
Wie viele darf man eintragen? Also gibt es da Bedingungen?