Befristeter Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist?

3 Antworten

Wenn eine Kündigungsfrist von drei Monaten für AG und AN vereinbart ist, ist das rechtlich legitim.

Es gibt ja eine gesetzliche Regelung wenn man so und so lange in einer Firma ist etc…

Was Du meinst ist wahrscheinlich der § 622 BGB. Der sagt im Abs. 2, dass sich die Kündigungsfrist für den AG mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit schrittweise verlängert. Der spielt aber hier überhaupt keine Rolle.

Die gesetzlichen Bestimmungen greifen, wenn es im Arbeits- oder anwendbaren Tarifvertrag keine anderen Regelungen gibt.

Für eine fristlose Kündigung brauchst Du einen "wichtigen" Grund. Ich kenne Deinen Grund zwar nicht, bezweifle allerdings, dass Du einen hast.

Nach einem Aufhebungsvertrag kannst Du fragen. Ist der AG einverstanden, kann man diesen zu jedem beliebigen Termin schließen. Will der AG das nicht, wirst Du wohl die drei Monate noch dort arbeiten müssen

Du hast ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Jahr und 7Monate sind bereits um, demzufolge befindest du dich - Heute - im achten Monat. Da wir den 25. Juli haben, wirst du sehr schnell kündigen müssen, damit dir das ganze Prozedere noch etwas nützt. Wenn du im neunten Monat kündigst und 3Monate Kündigungsfrist hast, sind wir bei 12 Monaten und dein Arbeitsvertrag endet eh. Das ist doch der Sinn eines befristeten Vertrages. Oder steht in deinem befristeten Vertrag, dass du kündigen musst?

Wenn der Arbeitsgeber einverstanden ist, kann er einem Aufhebungsvertrag zustimmen, aber er wird Mühe haben, den Arbeitsplatz für die kurze restliche Zeit wieder zu besetzen und ob es sich für ihn lohnt, hängt davon ab, wie schnell eine neue Kollegin eingearbeitet ist. Für eine fristlose Kündigung wirdt du gute Gründe brauchen, da kann man dir ohne weitere Angaben nicht weiterhelfen.

Dein Arbeitsvertrag gibt dir die Antwort, die 3 Monate habt ihr vereinbart.

Ein Grund für eine Fristlose wird es nicht geben.

Einen Aufhebungsvertrag kann man jederzeit abschliessen, wenn beide einverstanden sind.


Carmen448 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 18:19

Okay, vielen Dank :)

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