Befreiung von der rundfunkgebühr mit pflegegrad?

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Die Befreiung von der Rundfunkgebühr ist nicht direkt an den Pflegegrad gekoppelt, sondern an den Bezug von bestimmten Sozialleistungen. Eine Befreiung ist möglich, wenn man beispielsweise Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bezieht. In diesen Fällen besteht eine Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, unabhängig vom Pflegegrad.

Der Pflegegrad alleine reicht da leider nicht aus.

Schau mal was auf dich zutrifft, die erste Seite ist GdB und die zweite Seite nach dem Merkzeichen auf dem Behindertenausweis

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