Bedingungen Klostereintritt mit Kindern?

4 Antworten

Müssen die Kinder volljährig sein bei einem Klostereintritt in einen katholischen Orden...

Nicht unbedingt.

...oder reicht es, wenn der Vater die "Versorgung" in allen Bereichen übernimmt?

Das wäre nur ein Teil. Entscheidend ist das kirchliche Eherecht, falls du verheiratet sein solltest.

Gewöhnlich geht jedem Klostereintritt eine längere Zeit des Kennenlernens voraus bzw. das sogenannte Postulat. Während dieser Zeit sieht man gemeinsam mit der Klostergemeinschaft, ob das ein Weg für dich ist und die nächsten Schritte entschieden. Grundsätzlich wird seitens des Klosters sehr auf die Rechte der Kinder und der Pflichten ihnen gegenüber geachtet. Das kann man natürlich hier nicht beurteilen, da zudem eine Menge an Informationen fehlt ("Versorgung in allen Bereichen" — Was ist damit konkret alles gemeint?).

Wenn ich das richtig verstehe, überlegst du in ein Kloster zu gehen?

was ich weiß (ohne Gewähr) ist, dass wenn die Kinder noch sehr klein sind, man in der Regel nicht aufgenommen wird, da die Kinder nicht mit ins Kloster genommen werden können.

bei älteren Kindern, reicht es bestimmt wenn sie beim Vater dann wohnen.


linusminus234 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:12

Danke, aber es geht mir eher um eine Aussage "mit Gewähr" :)

1
Bienexxx1986  04.07.2024, 15:23
@linusminus234

Das ist das, was ich selbst mal in Erfahrung gebracht habe, weil ich selbst mal mit dem Gedanken gespielt habe. Weiß allerdings nicht, ob das überall so ist.

1

Ich würde beim konkreten Haus nachfragen, ist sicher verschieden.

Wenn Du sakramental verheiratet sein sollte, geht's logischerweise nicht. Aber ich schätze mal, aufgrund Deiner Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern geht's so oder so nicht. (Außer Du würdest denen einen Fonds hinterlassen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt bis zum Ende der Ausbildung finanzieren können.)


linusminus234 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 16:25

Der Vater wäre bereit, das zu übernehmen (bzw mein Haus würde überschrieben oder verkauft für die zwei) - aber ja, ich frage dort an :)

0
wolfruprecht  06.07.2024, 15:42
@linusminus234

Wenn ihr gültig verheiratet seid, dann geht das nur, wenn der Ehepartner auf seine ehelichen Rechte verzichtet.

0
Firmian  09.07.2024, 17:14
@wolfruprecht

Geht das noch? Ich hörte mal, das würde der CIC inzwischen nicht mehr hergeben. (Dass Heilige wie Klaus von der Flüe das gemacht haben, ist mir bekannt.)

0

Die Frage ist eher, ob du aufgenommen wirst, solange du verheiratet bist bzw wenn du geschieden bist. Das kann nämlich ein Hindernis sein.


linusminus234 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:48

Danke, es geht mir aber nur konkret um die "Kinderfrage" :)

1