Bautechniker vs Bauzeicher im öffentliche Dienst?

1 Antwort

Die Anlage 1 der Entgeltordnung regelt die Tätigkeitsmerkmale.

Unter Punkt XXXII. sind die Bauzeichner aufgeführt. Hier wird die Entgeltgruppe 5 bis 6 vorgesehen.

Für Techniker gilt Punkt II., Unterpunkt 5. Hier ist die Entgeltgruppe 8 bis 9b vorgesehen.

Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung aber immer an die Tätigkeitsmerkmale, die in der Stellenbeschreibung hinterlegt sind (Paragraph 12 Abs. 1 TVöD).


Ben1234671 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 09:29

Ja das mag ja anhand des TVöD Prargarphen sein aber die wirklichkeit sieht ja völlig anderst aus

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torboso  03.07.2024, 09:47
@Ben1234671

Der Arbeitgeber hat natürlich das Recht eine andere Rechtsauffassung bzgl. der Eingruppierung zu vertreten. Als Arbeitnehmer bleibt einem dann der Klageweg offen.

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