Bautechniker vs Bauzeicher im öffentliche Dienst?
Warum wird ein Bauzeicher in öffentliche Dienst mit den beiden Entgeldgruppe E9a, E9b bezalht, genaus wie ein Bautechniker.
Warum wird ein Bautechniker im öffentlichen Dienst mit eine Bauzeichner gleichgestellt, obwohl das nicht gerechtfertigt ist. Da muss tariflich was geändert werden (Verdi muss was tun).
1 Antwort
Die Anlage 1 der Entgeltordnung regelt die Tätigkeitsmerkmale.
Unter Punkt XXXII. sind die Bauzeichner aufgeführt. Hier wird die Entgeltgruppe 5 bis 6 vorgesehen.
Für Techniker gilt Punkt II., Unterpunkt 5. Hier ist die Entgeltgruppe 8 bis 9b vorgesehen.
Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung aber immer an die Tätigkeitsmerkmale, die in der Stellenbeschreibung hinterlegt sind (Paragraph 12 Abs. 1 TVöD).
Der Arbeitgeber hat natürlich das Recht eine andere Rechtsauffassung bzgl. der Eingruppierung zu vertreten. Als Arbeitnehmer bleibt einem dann der Klageweg offen.
Ja das mag ja anhand des TVöD Prargarphen sein aber die wirklichkeit sieht ja völlig anderst aus