Baum Rückschnitt?
Was droht mir wenn ich mich weigere meinen Baum zurück zuschneiden? Steht zwar zu nah an der Grenze und der Nachbar bittet immer das ich ihn zurückschneiden soll aber solange nichts vom Anwalt kommt mach ich auch nichts 🤷♀️! Gibt es da Geldstrafen oder sowas in der Art ?Danke schon mal im Voraus
2 Antworten
Bitte zwei Sachen auseinanderhalten:
- Baum oder Hecke wächst über den Gehweg oder die Straße? = dann ist das was für Stadt bzw. Ordnungsamt, bis hin zu Zwangsgeld und Ersatzvornahme (die du zahlst)...
- Baum wächst über Grenze zu Privatgrundstück, dann lies mal §910 BGB
- Das ist rein zivilrechtlich einzuklagen, hat NIX mit Ordnungsamt zu tun
- Die Abstandsregeln, Verjährungszeiten usw. sind zudem von Bundesland zu Bundesland verschieden und ggf. von Art und Höhe der Gewächse abhängig...
- Sind die Ansprüche aus BGB und/oder Nachbarrecht berechtigt kann es für dich sehr teuer werden (Anwaltkosten, Fachfirma, Spezialgeräte, Materialbeseitigung, ...)
https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Überhang_(Nachbarrecht)
= Ohne Bild ist aber überhaupt nicht zu beurteilen, ob dein Nachbar überkandidelt ist oder du nur stur bist...
...bei mir legen die Nachbarn selbst Hand an, sagen aber nie was - dann halt so...
Na toll - an einer guten Nachbarschaft liegt dir offensichtlich nichts.
Wenn der Baum zu sehr in das Nachbargrundstück reicht (oder zu dicht am Nachbargrundstück steht), kann der Nachbar das Rückschneiden durchaus fordern sogar die Entfernung des kompletten Baums...
Und wenn du dich vehement weigerst, könnte er möglicherweise auf deine Kosten entsprechende Maßnahmen ergreifen - mal ganz unabhängig davon, dass er auch rechtliche Möglichkeiten hätte.
Was hat das Ordnungsamt damit zu tun ? Fällt das nicht unter das Nachbarschaftsrecht ?
Vom Ordnungsamt kommt bei Privatgrundstücken gar nix! Das Amt wird nur beim Gehweg oder der Straße tätig...
Das Ordnungsamt ist für öffentliche Vorgaben (Verordnungen, Bauordnung usw.) bzw. Verstöße dagegen zuständig - das hier ist aber zivilrechtlich (BGB) zwischen den beiden Nachbarn zu klären ..
Beispiel: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Buerger+und+Ordnungsamt+Gemeinde+EdingenNeckarhausen-6018187-organisationseinheit-0 = Gehwegreinigung (Streupflicht), Überhänge (durch Sträucher, Bäume) in den öffentlichen Verkehrsraum
...also nicht in den privaten Grundstücksraum!
Die Nachbarrechtsgesetze die ich kenne, konkretisieren die Angaben im BGB und enthalten keinerlei Zuständigkeiten von Ordnungsämtern oder ähnlichen Stellen...
Insbesondere sind Abstände (i. d. R. eh verjährt, wenn es um überragende Zweige geht) und eben überragende Zweige verschiedene Punkte - hier geht es um letzteres und das ist eben in §910 BGB geregelt...
Danke für die Antwort aber ich sehe keinen Grund meinen Baum zurück zuschneiden solange ich nichts vom Anwalt bekomme 🤷♀️…