Bandprobe/Polizei im Haus

10 Antworten

1.

meines Wissens nach darf ich doch bin 22:00 uhr spielen oder?

ja, solange die lautstärke vertretbar ist. allerdings gilt das nicht für den SONNTAG!

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2. 

Wieso redet die alte nicht mit mir und läuft direkt zur Polizei?!

stadtmenschen tun das idR.

Hallo jaiily,

was das laute Musizieren angeht, sagt das Gesetz folgendes:


§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Das bedeutet, dass ich nicht nur nach 22.00 Uhr oder Sonntags mich so verhalten muss, dass kein vermeidbarer Lärm auftritt, sondern das gilt immer und zu jeder Tages.- und Nachtzeit.

Verursacht Ihr durch Eure Proben also soviel Lärm, dass die Nachbarn belästigt werden, sind diese durchaus berechtigt die Polizei zu rufen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach den eben genannten Paragraphen zu stellen.

Allerdings finde ich es auch eine Unsitte, dass man nicht erst versucht mit den Nachbarn zu reden statt gleich die Polizei zu holen. Allerdings gibt es natürlich keine Verpflichtung mit den erst mit den Nachbarn zu reden, bevor man die Polizei holt.

Ob das jetzt noch eine Geldbuße nach sich zieht liegt nun an den Polizisten die bei Euch waren. Möglich wäre, dass sie es bei einer mündlichen Verwarnung belassen haben, möglich wäre aber auch, dass sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben haben und ihr/Du bald Post von der Bußgeldstelle bekommt.

Gruß
TheGrow 

Man kann jeden wegen allem anzeigen. Was daraus wird, entscheidet der Staatsanwalt.


Still  30.04.2015, 12:31

Da Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit ist, entscheidet die Bußgeldstelle.

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Da verwechselst du etwas....

Ab 22 Uhr gilt - NACHTRUHE! - Das heißt zu hochdeutsch: Sämtlicher vermeitbarer Krach ist strickt zu unterlassen. Z.B. muss man nicht mitten in der Nacht Staub-saugen oder die Waschmaschine laufen lassen mit der Schleuderei anschließend oder kreuz und quer quatschende Gäste, die noch lauter sind als die Musik im HG.

VOR 22 Uhr gilt: Normale übliche Geräusche s.o. sind hinzunehmen - auch Kindergetrampel, die ohnehin einen Sonderstatus lt.Bundesgerichtshof genießen. Mittagsruhe ist somit nicht einklagbar.

Was du aber machst ist ein nah bewohntes Haus gegen ihren Willen penetrant zu Beschallen und sowas wurde bislang weghörend geduldelt und neuerdings untersagt - Punkt aus. - Für sowas eignen sich am ehesten Hallen im Industriegebiet. Da will sowieso kein normaler Mensch wohnen und am 21 Uhr ist eh der letzte Laden da dicht. - Da stört man niemanden und ihr könnt rumfetzen bis der Arzt kommt bis morgens 7 Uhr. - Dann macht der NETTO los^^

da kann man nichts machen und das mit 22 Uhr ist ein Mythos.  hast du schon mal über eine Schallisolierungg nachgedacht? Könnte sich für die Zukunft lohnen. Ich bin gerade bei meinem Projekt "schalldichter Übungsraum".

PS.: Nein, Eierkartons bringen nicht den gewünschten Erfolg. Das ist nur für die Akustik. ;)