Bafög Progressionsvorbehalt?

4 Antworten

Ruf beim BAfög Amt an.

Es ist ihr Job, Dir zu erklären, was das ist.


apfelbaum1976  13.09.2019, 13:04

Außerdem einfach mal Tante Google fragen.

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Lohnersatzleistungen wie Krankengeld fallen steuerrechtlich unter den sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie sind zwar an sich steuerfrei, können aber den Steuersatz beeinflussen.

Also hast du schon ganz recht, dass es um das Krankengeld von 2017 geht. Wenn deine Mutter im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung gemacht hat und das Krankengeld Teil dieser war, so müsste dort auch die sich daraus ergebene Nachzahlung oder Rückerstattung ersichtlich sein und die Leistungen unter Progressionsvorbehalt.

Wenn sie keine gemacht hat, muss sie anderweitig diese Leistungen nachweisen.

Da die Leistung "Krankengeld" nicht auf Einkommensnachweisen des Arbeitgebers auftauchen, möchte das BAföG-Amt entweder die Bescheinigungen von der Krankenkasse über die Höhe dieser Leistungen, oder vom Finanzamt.

Dass es eine "Progressionsvorbehaltsbescheinigung" gibt, habe ich noch nie gehört, vermutlich fehlen einfach Nachweise über diese Leistungen, die das Amt sehen möchte.

Kleiner Tipp: demnächst immer sofort nachfragen, wenn du etwas nicht verstehst.

https://www.bafög.de/de/einkommensaktualisierung-197.php

wie z.B.: Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners der Auszubildenden im Rahmen der BAföG-Berechnung sind nach § 24 Abs. 1 BAföG grundsätzlich die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (d.h. des Zeitraums, für den die Leistungen beantragt werden) maßgebend.

Also das Krankengeld von 2017 zählt somit zum Einkommen und da wird deine Mutter wohl eine Bescheinigung über das ausgezahlte Krankengeld erhalten haben!? Sie mußte diese Krankengeldzahlung als Entgeltfortzahlung ja dem Finanzamt angeben wg. dem Progressionvorbehalt - vllt. hat sie ja den Beleg noch nicht wieder zurückerhalten vom Finanzamt???

Gruß siola55

Progresionsvorbehalt kenne ich nur aus dem Steuerrecht. Da unterliegt zb Krankengeld oder Arbeitslosengeld dem progresionsvorbehalt. Das heißt es ist zwar steuerfrei, wird aber für die berchnung des Steuersatzes berücksichtigt. Dieser steigt mit dem Einkommen an


GragasStyle 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 13:36

Weißt du wo man das beantragt, oder in welcher Form man einen Nachweis darüber abgeben kann?

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Stefan1248  13.09.2019, 14:09
@GragasStyle

Hast du nicht irgendeinen Beleg über das Krankengeld? Sonst Frage bei der Versicherung nach. Oder nehme den steuerbescheid da steht das auch mit drauf

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