Ist es Betrug, wenn man den falschen Studienort und Studienrichtung beim Bafög Amt angegeben hat?
Hallo kann mir vielleicht jemand weiterhelfen. Ich habe 2016 begonnen Geographie in Salzburg zu studieren und dafür auch Bafög erhalten. Da man ja jedes Jahr einen neuen Antrag stellen muss, habe ich das auch, für das Studienjahr 2018\19, gemacht. Zusätzlich habe ich 2017 mit BWL begonnen, im Antrag hatte ich immer nur mein Hauptstudium also Geographie angegeben.
Im Sommer 2018 bin ich in eine andere Stadt gezogen (aus naheliegenden Gründen) und habe da nur noch BWL weiter studiert. Ich habe dann ein Jahr lang Bafög erhalten und jetzt kam einen Brief in dem stand ich solle meine Immatrikulationsbescheinigung für Jahr 2018\19 nachreichen. Da ich aber nicht mehr in Salzburg eingeschrieben war bzw exmatrikuliert wurde, als ich gewechselt habe, kann ich sie natürlich nicht nachreichen.
Wenn ich es nicht nachweise muss ich das Geld für diesen Zeitraum zurück zahlen. Meine Frage ist nun, wenn ich einfach meine Immatrikulationsbescheinigung der neuen Uni nachreiche, ob ich dann wegen "Betrug" belangt werden kann.
2 Antworten
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Auf jedem Formular steht der Satz, mit dem Du die Richtigkeit Deiner Angaben bestätigst. Wenn Du dagegen verstößt, kannst Du wegen Erschleichung von Leistungen belangt werden.
Den Wechsel hättest Du sofort melden müssen.
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Wieso "oder"? Du hast falsche Angaben gemacht, um eine Rückzahlung wirst Du nicht herumkommen. Evt. droht Bußgeld.
https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-betrug/
Am schlauesten ist es, jetzt hinzugehen und alles offen zu legen.
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Das habe ich mir schon durchgelesen. Da geht es aber immer um falsche Angaben zum Vermögen und nicht um den Ort oder die Studienrichtung. Ich bin mir eben nicht sicher, ob das gleich "bestraft" wird
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Betrug ist strafrechtlich relevant - Sozialbetrug, also die unrechtmäßig Aneignung /das erschleichen von öffentlichen Geldern, wird ganz sicher juristisch verfolgt. Das sowas vor Gericht geht ist korrekt.
Wie du das gedreht hast interessiert letztlich nicht- es bleibt Betrug.
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Natürlich fallt das unter begrug..
Das weiß ich, nur leider kann ich es nicht rückgängig machen. Ich würde nur gern wissen ob es schlauer ist das Geld zurück zu zahlen oder eben angeben, dass ich ein ordentlicher Student war, nur eben nicht in dieser Sadt und einem anderen Studiengang.