Bafög für Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung?

2 Antworten

Ja, war bei mir ähnlich.

Das Amt wird sich das Geld bei dir holen.

Hier gut nach zu lesen:

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/wann-muessen-eltern-nach-der-ausbildung-noch-ein-studium-zahlen_220_443104.html


RainmanBC 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:43

Hallo Du! Allen Widersachern hier auf diesem Portal zum Trotze, mich hat heute die Leitung des örtlichen Bafögamtes angerufen! Stell Dir vor, ich muss kein Unterhalt für meinen Sohn während des Studiums zahlen. Erstens, weil er nie von Studium gesprochen hat und ich deswegen eine anderweitige Lebensplanung einschlagen durfte, zweitens, meine aktive Phase der Altersteilzeit beginnt in 2025, da will keiner mehr was an Unterhalt.

Aber...ich muss den bürokratischen Weg durchmachen, Gehaltsunterlagen abgeben und ankreuzen, dass Sohnemann erst kurz vor Ausbildungsende mit dem Studium ankam. Das war viel zu spät, er bekommt somit Bafög bewilligt, aber niemand holt sich das Geld wieder bei mir!

Das war's!

VG

RainmanBC 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 11:40

Hallo Du, danke für den Link, der mich jetzt aber trotzdem noch mehr verunsichert hat. Mein Sohn hat folgende Konstellation:

Mittlere Reife -> Fachhochschule -> Lehre -> und jetzt Hochschule

Habe von den Studienabsichten erst kurz vor Ausbildungsende erfahren, seiner Aussage nach wollte er nie studieren, sondern nach der Ausbildung Geld verdienen. Keine Ahnung wer ihm den Flo mit dem Studium in´s Ohr gesetzt hat, der Kontakt ist nicht mehr üppig und mit der Kindsmutter besteht seit der Scheidung eh kein Kontakt mehr.

Aufgrund der ursprünglichen Aussage, dass ein Studium keine Option für ihn ist, habe ich meine Lebensplanung dahingehend ausgerichtet, bzw., für 2025 die aktive Phase meiner 5-jährigen Altersteilzeit eingeplant, somit unter dem Strich € 1.000,-- weniger Einkommen habe.

Interessiert denn im Fall eines Falles in diesem Sozialstaat niemanden, dass ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin und mein Einkommen anderweitig einsetzen muss?!

Jetzt ist man bald am Ende seines Arbeitslebens angelangt und dann soll das Amt kommen und von mir Unterhalt verlangen?! Das ist doch jetzt ein Witz, oder?!

Biene192211  28.07.2024, 11:44
@RainmanBC

Ja, andere von woanders bekommen alles und uns blutet man finanziell aus. Warum bekommt nicht jeder Bafög?

Aber, bei dir ist es echt kompliziert, da man nicht weiß wie es ausgeht.

Da wird jetzt noch ein Anwalt oben drauf kommen.

Für das Bafög Amt zählen übrigens nicht die aktuellen, sondern die Verhältnisse vor zwei Jahren, daher darauf besonders hinweisen. Viel Glück.

RainmanBC 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 12:43
@Biene192211

Andere bekommen alles, nur der anständige Steuerzahler muss mal wieder bluten, so in der Art habe ich dem Menschen vom Amt das auch mal gesagt, als von mir für meine 26-jährige Tochter Unterhalt verlangt wurde. Ich musste die Erfahrung machen, dass einem das Amt alles wegnimmt...bis zum Selbstbehalt! Es gilt ein Bemessungsjahr, in dem man noch gesund war, aber das interessiert die deutsche Gesetzgebung nicht. Ich weiß nicht ob ich das psychisch packe, sollte ich mal wieder zur Zahlung verpflichtet werden!

SlightlyAnnoyed  01.08.2024, 21:15
@RainmanBC

Wenn du einen Schwerbehindertengrad hast, erhöhen sich deine Freibeträge aber ansonsten gilt: wenn du Kinder in die Welt setzt, musst du für diese aufkommen.

SlightlyAnnoyed  01.08.2024, 21:17
@RainmanBC

Falls soch deine Einkommensverhältnisse geändert haben, kannst du beim BAföG Amt beantragen, dass du nach deinem aktuellen Einkommen berechnet wirst.

RainmanBC 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 21:38
@SlightlyAnnoyed

Hey, sei mir nicht böse, aber auf den Spruch kann und will ich nicht mehr! Nur mit Disziplin und Eigenständigkeit lernt man das Leben, ohne mit mir zu reden einfach studieren gehen, sorry, so läuft das nicht!

RainmanBC 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:34
@SlightlyAnnoyed

Mein Kind wie Du es nennst, sollte lt. Gesetz volljährig und erwachsen sein, erst recht mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung! Deiner Meinung nach soll das wohl ewig so weitergehen, auch ohne die Eltern über irgendwelche Studienwünsche bzw. Pläne zu informieren. Stell dir mal vor, auch ich habe Pläne und Wünsche, z.B. eine behindertengerechte Wohnung zu finden. Das kannst mit Unterhaltsverpflichtungen über mehrere Jahre hinweg schlichtweg vergessen. In dem Sinne, schreib bitte nicht mehr, du scheinst Lichtjahre von der Realität entfernt zu sein!? Danke für dein Verständnis! Ciao

Im Prinzip hat Junior nach abgeschlossener Erstausbildung gegenüber den Eltern keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Bei einem jetzt aufzunehmenden Studium besteht zumindest Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld - bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr. Desweiteren hat er Anspruch auf Bafög - abhängig von der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern. Die Kindsmutter muss sich u.U. den zu beanspruchenden Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann zurechnen lassen. Einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt Ihr als Elternteile aber beide nicht.


SlightlyAnnoyed  01.08.2024, 21:18

Falsch, wird nach der Ausbildung noch ein Studium im gleichen Fachbereich angeschlossen, gilt das immer noch als Erstausbildung und ist unterhaltspflichtig

RainmanBC 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 21:33
@SlightlyAnnoyed

Ich werde es hier bald schreiben wie es ausgegangen ist! Meine Lebensplanung ging rententechnisch in eine ganz andere Richtung, weil nie ein Wort fiel über ein Studium, ganz im Gegenteil! Aus Jux und Dollerei sich irgendwo einschreiben und studieren wollen und von mir Geld wollen, da mache ich nicht mit! Genau so entsteht auch ein Fachkräftemangel...!