BAföG-Rückzahlung?
Mir kam so ein Gedanke und ich fragte mich folgrndes:
Wenn man beispielsweise beschlossen hat, sein Studium, an einer Hochschule, abzubrechen und vom BAföG etwa 2 oder 3 Tausend Euro bekommen hat, wie ist es dann mit der Rückzahlung?
Z.B.: Man bricht sein Studium im 2. oder 3. Semester ab. Muss man die 2 oder 3 Tauend Euro de. BAföG Amt rückerstatten und wenn ja wie viel? Gibt es eine Rechenmethode und wenn nicht, wie oder wo kann man es dann herausfinden?
PS: Natürlich wird der Abbruch des Studiums, dem BAföG Amt mittgeteilt.
Ich bedanke mich im Voraus
1 Antwort
Nach deiner Entscheidung zum Abbruch des Studiums gezahltes Bafög wird zeitnah in voller Höhe zurückgefordert, da ab dem Folgemonat danach kein Anspruch mehr besteht.
Das bis zum Studienabbruch gezahlte Bafög ist ganz normal zurückzuzahlen: regelmäßig fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit wird der Darlehensanteil in Raten zurückgefordert.
Vor einem Studienabbruch sollte man sich bsp. beim Studierendenwerk beraten lassen.
Komplett zurückzahlen musst du nur das Bafög, welches du eventuell noch nach dem Abbruch erhalten hast. Vom vorher erhaltenen Bafög nur den Darlehensanteil von 50%.
Also wie ich das jetzt verstanden habe, müsste ich in (nach dem Fallbeispiel) die 2 oder 3 Tausend Euro komplett zurückzahlen? Also statt 50% des Geldes, muss ich 100% zurückzahlen??