Bafög Formblatt 7 reicht nicht?
Guten Tag, wer kennt sich mit Bafög aus?
Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben und aufgrund Krankheit gekündigt worden. Nun musst Kind Bafög-Antrag stellen und ich muss ja rückwirkend meinen Steuerbescheid (2 Jahre rückwirkend) zukommen lassen. Habe gleichzeitig Formblatt 7 beigefügt, da sich mein Einkommen ja geändert hat, dahingehend, dass ich Krankengeld beziehe und keiner weiß, wann ich wieder gesund bin. Ich erst in REHA muss und was danach ist, wüsste ich nicht. Nun teilte man mir mit, dass dies nicht reicht, die brauchen eine konkrete Aussage was dann ist. Ähm, wie soll ich das machen? Wenn ich keine Aussage machen kann, wird nach meinem letzten Steuerbescheid das Bafög berechnet und müsste Unterhalt zahlen. Da man bei Formblatt 7, sollte es genehmigt werden und nicht nach dem Steuerbescheid Bafög berechnet werden muss ich doch sofort angeben, wenn sich meine Verhältnisse geändert haben und würde dann sofort neu berechnet, also für die kein Risiko.
Im Falle von nur Formblatt 3 ist ja immer das 2 Jahre zurückliegende Einkommen anzugeben und wenn sich in den 2 Jahren was verändert (Gehaltserhöhung) muss man das nicht angeben. Was kann ich jetzt tun? Es kann ja nicht sein, dass ich vom Krankengeld noch Unterhalt zahlen soll, nur weil ich nicht weiß, wie es nach der REHA weitergeht? Entweder bin ich danach noch krankgeschrieben oder arbeitslos. Das reicht aber scheinbar nicht.
1 Antwort
Hallo,
Wenn ich keine Aussage machen kann, wird nach meinem letzten Steuerbescheid das Bafög berechnet und müsste Unterhalt zahlen. Da man bei Formblatt 7, sollte es genehmigt werden und nicht nach dem Steuerbescheid Bafög berechnet werden muss ich doch sofort angeben, wenn sich meine Verhältnisse geändert haben und würde dann sofort neu berechnet, also für die kein Risiko.
Absolut richtig.
Nun teilte man mir mit, dass dies nicht reicht, die brauchen eine konkrete Aussage was dann ist. Ähm, wie soll ich das machen?
Hört sich für mich so an als würde der Sachbearbeiter keine Ahnung haben. Versuch mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Du hast völlig Recht. In Formblatt 7 steht auch keinerlei Frage/Angabe wie lange deine Situation (Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Ruhestand, Krankheit) dauern wird. Kannst du ja gar nicht wissen, bist ja kein Hellseher.
Ich warte jetzt bis der Bescheid da ist. Ist ja ein Sonderfall und einmalige Auszahlung wegen Krankheit, Resturlaub ist ja auch nächstes Jahr nicht gegeben. Wenn ich weniger verdienen würde als 2 Jahre zuvor und Urlaubsgeld enthalten wurde, könnte ich ja verstehen, wenn das gesamte Jahreseinkommen genommen wurde, Seil es im Schnitt ja auch im Folgejahr so sein würde, bei mir ist es aber komplett anders.