Bafög Eltern getrennt?

5 Antworten

Du solltest einen Antrag auf Bafög stellen, ob Du am Ende Bafög bekommst, entscheidet das zuständige Studentenwerk. Entsprechende Formblätter kannst Du im Internet herunterladen. Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt, deshalb sollte der Antrag spätestens im Monat des Studienbeginns gestellt werden. Unter www.bafög.de findest Du Infos und Formulare, so steht es im Ratgeber Verbraucher vom 16.September 2019 in der Mitteldeutschen Zeitung.

Die Berechnung ist kompliziert.

Grundsätzlich kannst Du immer, wenn Du die formalen Voraussetzungen erfüllst (eingeschriebener Student etc.), BAföG beantragen.

Grundsätzlich sind beide Elternteile, auch wenn sie getrennt leben, geschieden sind, nie verheiratet waren, .... Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Das gilt auch für den Zeitraum einer "begabungsgerechten Erstausbildung" - das kann auch ein Studium sein.

Im BAföG-Antrag müssen die finanziellen und persönlichen Verhältnisse beider Eltern genau angegeben werden. Beide Elternteile sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft hierüber gesetzlich verpflichtet. Das Bafög-Amt rechnet dann aus, welche Unterhaltszahlung jedem Elternteil zuzumuten ist. Von der maximal möglichen BAföG-Zahlung wird dann dieser zumutbare Unterhalt abgezogen - das, was von der Maximalsumme dann noch übrigbleibt, bekommst Du auf Deinen Antrag hin als BAföG.

Es gibt folgende 2 Problemfelder:

  • manchmal weigern sich Eltern, vollständige Auskunft über ihre Verhältnisse zu geben. In diesem Fall kann das BAföG-Amt den Unterhalt vorstrecken, und holt sich das Geld, was die Eltern zahlen müssten, über ein Gerichtsverfahren von den Eltern zurück.
  • oft sind bei Normalverdiener-Eltern die Verhältnisse so, dass ihnen zwar die Unterhaltszahlung rechtlich betrachtet zugemutet werden kann, aber wegen laufender Immobilienfinanzierung oder dergleichen können die Eltern das Geld nicht bezahlen, und Du willst den Unterhalt auch nicht per Klage vor dem Familiengericht erzwingen. Dann bleibt Dir nur übrig, Dir Deinen Unterhalt durch Nebenjobs etc. selbst zu verdienen.
  • Soll ich jetzt Deine Frage hinsichtlich des Einkommens Deiner Mutter so verstehen, dass sie mit einem Teilzeitjob jeden Monat 1000 Euro brutto verdient und dann aufstockt?
  • Hat denn Dein Vater bisher zu Deinem Unterhalt beigetragen ( oder nur bis zur Vollendung Deinen 18.Lebensjahres?- wenn ja wieviel?
  • Arbeitet dessen Frau Vollzeit mit - oder ist er Ihr zum Unterhalt verpflichtet?
  • Wie alt sind Deine Halbgeschwister?
  • Alles Fragen , die einen Einfluss auf die Bewilligung Deines Bafögantrages haben - oder auf evtl. Wohngeld - oder auf Leistungen nach SGB II.
  • Könntest Du denn für das Studium ausziehen - wie sieht in Deinenr Uni-Stadt die Wohnungsmarktlage aus?

Niemand hat das Recht auf Bafög. Du kannst es beantragen und hoffen, dass bei der Rechnung etwas übrig bleibt. Bei Kindern die zu Hause wohnen fällt es meistens geringer aus.

Unterhalt vom Vater oder wie vielte Ausbildung ist diese schon.

Duale Ausbildung

Duales Studium

Schulische Ausbildung

Du schreibst irgendetwas in Deiner Frage und dann soll man Dir eine vernünftige Antwort geben.

Das Thema BAföG ist so umfangreich und daher nicht so einfach zu beantworten.