Fernstudium, BAföG und Wohnsituation?

3 Antworten

Natürlich darf man das, das senkt nur den Bedarf halt entsprechend.

Wenn du generell erst mal einen Anspruch auf BAföG hast (Uni ist staatlich oder einer staatlichen Uni gleichgestellt, es ist ein Vollzeitstudium, deine Eltern verdienen nicht genug, usw), dann bekommst du auch wenn du beiden Eltern lebst BAföG, allerdings 325€ weniger als wenn du woanders wohnst.

Erstmal sind deine Eltern Unterhaltspflichtig… wenn du kostenlos bei deinen Eltern wohnst, brauchst du auch kein Bafög