Bäckerei eröffnen ohne meistertitel
Hallo
ich bin Bäckergeselle und möchte eine Bäckerei eröffnen ohne Meister.
Ich möchte von Brot bis Brötchen und feine Backwaren alles anbieten und natürlich selber herstellen.
Geht das auch ohne meister, wenn ich den laden nix mit Bäckerei nenne??
Für den meisterkurs fehlen mir leider die finanziellen mittel.
6 Antworten
du wirst mit sicherheit noch mal auf die schulbank müssen,ohne meister geht nichts,bekommst du kein gewerbe
Es war einmal! In vielen Berufen kann man sich mittlerweile Selbständig machen, wenn man nachweisen kann. dass man 6 Jahre Praxis hat, und in leitender Position gearbeitet hat. Meist jedoch mit Einschränkungen. Ob das bei den Bäckern geht, entzieht sich meiner Kenntnis.
meines Wissens kannst du eine Bäckerei eröffnen, frage aber sicherheitshalber den Steuerberater. Ausbilden darfst du jedoch ohne Meistertitel nicht. Ebenso ist es wohl erforderlich, dass du Grundkenntnisse in Betriebsführung hast wie Buchführung u.ä. Sagt dir die Handwerkskammer. Sicher könntest du auch einen Bäckermeister im Ruhestand stundenweise anheuern, aber frage dafür wirklich den Steuerberater - da gibt's so manche Tricks.
Hallo,
es ist doch vollkommen egal wie dein Laden heißt, es geht doch darum was du machst. Und du hast in der Berufschule nicht gelernt, dass dass in Deutschland ein Meistertitel für eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist?
Auch ein Friseurgeschäft braucht einen Meister.
Hier kannst du noch mal alles nachlesen.
Nach einer meist dreijährigen dualen Ausbildung im Bäckerhandwerk wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt.[1] Direkt im Anschluss besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Diese Ausbildung kann in einer Meisterschule (zum Beispiel Bundesfachschule Weinheim, Sächsische Bäckerfachschule Dresden-Helmsdorf, Fachschule Olpe, Bayerische Bäckerfachschule Lochham) oder bei der örtlichen Innung gemacht werden. Die früher erforderliche fünfjährige Gesellenzeit als Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist weggefallen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.
Ich denke einmal, die einzig richtige Antwort bekommst Du von der für dich zuständigen Handwerkskammer. Die sagen dir ganz genau was du darfst und was nicht.
klar kannst du ne Bäckerei aufmachen:)...nur ausbilden darfst du halt nur mit meister:) viel erfolg:)