Renovierungskosten am Zweitwohnsitz absetzbar?

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Solange es keine falschen Angaben sind und der Zweitwohnsitz ordnugsgemäß gemeldet ist, müsste das gehen. Kann aber sein, dass die 20% beide Wohnsitze einschließen. Mehr als nicht anerkennen kann das Finanzamt ja nicht, wenn man keine Angaben in steuerbetrügerischer Absicht macht.

Wenn der Wohnsitz vermietet wird, müssten solche Kosten ja auch steuerlich mit den Mieteinnahmen zu verrechen sein.