Bach nahe dem Haus zum Strom produzieren benutzen?

8 Antworten

Moin Ephisto,

Hinweise darauf, ob Du Dein Vorhaben möglicherweise umsetzen darfst, finden sich u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), falls Du in Deutschland wohnst.  Ansprechpartner wäre dann i. d. R. die untere Wasserbehörde, die dem örtlich zuständigen Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung zugeordnet ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/whg_2009/gesamt.pdf

Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich der Erlaubnis oder der Bewilligung (§ 8 (1) WHG). Was Benutzungen sind, wird in § 9 definiert. Wenn Du für die geplante Stromerzeugung das Gewässer aufstauen müsstest, so wäre das genehmigungspflichtig.

Auch vor Errichtung eines unterschlächtigen Wasserrades, das ohne Aufstauung betrieben werden könnte, wäre zu prüfen, ob die vorhandene Fischpopulation dadurch beeinträchtigt werden könnte (§ 35 (1) WHG) und ggf. müssten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Des Weiteren darf die Durchgängigkeit nicht beeinträchtigt werden.

Wenn es sich bei Deinem Wasserrad nun um ein eher kleines Rädchen handelt, das nur einen geringen Teil der Gewässerbreite beansprucht und nur oberflächlich in dieses eintaucht, könnte § 26 (1) WHG zum Tragen kommen, den Du unter o. a. Link findest.

Neben den Bestimmung des WHG sind aber auch natur- und artenschutzrechtliche Belangen zu prüfen. Die dafür zuständigen Behörden würden bei Antragstellung von der unteren Wasserbehörde zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Liebe Grüße

Achim 

wenn er dir gehört und das wasserrecht schon


DerandereAchim  03.04.2015, 00:34

Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf (WHG § 4 (3) 1)

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DerandereAchim  03.04.2015, 21:14
@wollyuno

Ein Wasserrecht wird bzw. wurde für eine bestimmte, genau definierte Nutzung erteilt. Jede wesentliche Änderung, d. h. Abweichung davon, ist zulassungspflichtig.

Der geplante Einbau ein neuen kleines Wasserrades würde eine wesentliche Nutzungsänderung darstellen, falls ein Wasserrecht besteht.

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Das musst du mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Bauamt oder ähnlichem absprechen. Vor allem wenn der Bach nicht auf deinem Grundstück liegt, musst du das auch mit der Gemeinde oder dem Grundstücksbesitzer abklären.

Ein Eingriff in ein sog. wild abfliessendes Gewässer ist nur mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamtes erlaubt.


DerandereAchim  03.04.2015, 01:15

Das trifft so meist zu, aber nicht immer.

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Natürlich geht das nicht ohne Genehmigungen - weder darf ohne solche Wasser entnommen noch genutzt werden.

Näheres zum konkreten Wasserrecht weiß Deine Gemeinde


DerandereAchim  03.04.2015, 01:15

Es gibt Ausnahmen, die nicht genehmigungs- und erlaubnispflichtig sind.

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