Bach nahe dem Haus zum Strom produzieren benutzen?
Kann man einen Bach , der nahe seinem Grundstück gelegen ist mit einem kleinen Wasserrad bebauen, dessen Strom man dann für sich nutzt oder braucht man da irgendwelche Genehmigungen ?
8 Antworten
Ein Eingriff in ein sog. wild abfliessendes Gewässer ist nur mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamtes erlaubt.
Moin Ephisto,
Hinweise darauf, ob Du Dein Vorhaben möglicherweise umsetzen darfst, finden sich u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), falls Du in Deutschland wohnst. Ansprechpartner wäre dann i. d. R. die untere Wasserbehörde, die dem örtlich zuständigen Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung zugeordnet ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/whg_2009/gesamt.pdf
Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich der Erlaubnis oder der Bewilligung (§ 8 (1) WHG). Was Benutzungen sind, wird in § 9 definiert. Wenn Du für die geplante Stromerzeugung das Gewässer aufstauen müsstest, so wäre das genehmigungspflichtig.
Auch vor Errichtung eines unterschlächtigen Wasserrades, das ohne Aufstauung betrieben werden könnte, wäre zu prüfen, ob die vorhandene Fischpopulation dadurch beeinträchtigt werden könnte (§ 35 (1) WHG) und ggf. müssten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Des Weiteren darf die Durchgängigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Wenn es sich bei Deinem Wasserrad nun um ein eher kleines Rädchen handelt, das nur einen geringen Teil der Gewässerbreite beansprucht und nur oberflächlich in dieses eintaucht, könnte § 26 (1) WHG zum Tragen kommen, den Du unter o. a. Link findest.
Neben den Bestimmung des WHG sind aber auch natur- und artenschutzrechtliche Belangen zu prüfen. Die dafür zuständigen Behörden würden bei Antragstellung von der unteren Wasserbehörde zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Liebe Grüße
Achim
wenn er dir gehört und das wasserrecht schon
Ein Wasserrecht wird bzw. wurde für eine bestimmte, genau definierte Nutzung erteilt. Jede wesentliche Änderung, d. h. Abweichung davon, ist zulassungspflichtig.
Der geplante Einbau ein neuen kleines Wasserrades würde eine wesentliche Nutzungsänderung darstellen, falls ein Wasserrecht besteht.
Das musst du mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Bauamt oder ähnlichem absprechen. Vor allem wenn der Bach nicht auf deinem Grundstück liegt, musst du das auch mit der Gemeinde oder dem Grundstücksbesitzer abklären.
Irgendjemand hat die Wasser- und / oder andere Rechte - In der BRD geht sowas nicht ohne Genehmigung
Das Grundeigentum berechtigt nicht zu einer Gewässerbenutzung, die einer behördlichen Zulassung bedarf (WHG § 4 (3) 1)